Unsere Arbeit lebt von Projekten unterschiedlichster Art. Gemeinsam setzen wir uns für Volksabstimmungen in Kommunen, auf Länder- und Bundesebene ein.
Das Vetorecht, auch fakultatives Referendum genannt, ist für uns ein wichtiges Instrument der Direkten Demokratie.
Daher unterstützen wir die von Abstimmung21 und Openpetition initiierte Aktion.
Auf der Plattform "Open Petition" haben bereits fast 500.000 Menschen dafür unterzeichnet. Auch eine Petition an den Deutschen Bundestag wurde von 55.000 Menschen unterzeichnet - fast doppelt so viele wie nötig.
Als nächstes folgt nun eine Anhörung im Petitionsausschuss.
Ansprechpartner
Joshua Conens-Freund
Telefon: 02324-9161555
E-Mail: joshua.conens@omnibus.org
Mit jeder Wahl geben wir Souveränitätsrechte ab - an Politiker*innen und an ihre uns unbekannten Berater*innen. So übertragen wir Verantwortung. Die Politik können wir durch erneute Wahl oder Nichtwahl bestätigen oder abstrafen. Darüber hinaus können wir sie nicht verantwortlich machen. Gerade bei Politikberater*innen wäre dies notwendig. Denn, sie sind nicht von uns gewählt oder beauftragt und wir haben gegen ihre eigennützige Beratungen keine Handhabe.
Schon deshalb brauchen wir in einem ersten Schritt das Vetorecht, mit dem wir Gesetze in einem vereinfachten Verfahren wieder rückgängig machen können. Damit holen wir unsere Souveränität zurück.
Gleichzeitig achtet die Politik zukünftig darauf, dass ihre Gesetzesvorhaben deutlich näher dem Willen des Souveräns entsprechen. Denn, wenn eine Initiative aus der Mitte der Bevölkerung innerhalb von 100 Tagen 500.000 Unterschriften gegen ein im Parlament beschlossenes Gesetz sammelt, dann muss ein Volksentscheid innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Vor der Abstimmung findet eine große Diskussion und eine große Öffentlichkeit in den Medien und auf der Straße statt. Statt vier Jahre Ohnmacht und Zuschauerbank haben wir damit die Möglichkeit, die gewählten Politiker zu beauftragen, ein Gesetz, eine Entscheidung nochmal zu bearbeiten oder zurückzunehmen, z.B. die Privatisierung der Renten und Krankenhäuser, die Erhöhung des Rüstungsetats, Gesetze zur Migrations- und Flüchtlingspolitik, Abgabe von Souveränitätsrechten z.B. an die WHO u.v.m..
Beim Volksentscheid gilt wie bei den Wahlen die Gleichberechtigung, d.h. jeder Mensch hat 1 Stimme.
Dabei kann auch eine Bestätigung des bestehenden Gesetzes das Ergebnis sein und damit die Regierung in ihrer Politik bestätigt.
So verhilft das Vetorecht uns allen zu mehr sozialem Frieden und Demokratie.
Die Politiker*innen stehen nicht mehr 4 Jahre allein und wir sind nicht mehr nur ohnmächtige Zuschauer.
...und man kann es nicht oft genug wiederholen: Was uns grundsätzlich fehlt, ist die Bundesweite Volksabstimmung!
Weitere Informationen zu der Initiative
Montag Mittag haben wir gemeinsam die Unterschriften für mehr Beteiligung einem Vertreter des Petitionsausschusses übergeben. Jetzt muss sich der Bundestag mit unserer Petition befassen, denn wir haben die dazu erforderliche Zahl mehr als doppelt erfüllt.
Hier noch einmal der Text der Petition:
"Mit der Petition wird gefordert, dass der Bundestag Beteiligung ermöglicht, um auch zwischen den Wahlen zielgerichtet Vorschläge und Kritik anbringen zu können. Insbesondere sollen losbasierte Bürgerräte organisiert, über eine Plattform die Kommentierung von Gesetzesentwürfen ermöglicht, das Petitionsrecht ausgebaut und nach dem Modell der Bundesländer direktdemokratische Instrumente wie ein Initiativ- und ein Vetorecht eingeführt werden."
Und die dazu gehörende Begründung
"Das Vertrauen in die Demokratie sinkt und Angriffe von autoritär-populistischen Kräften nehmen zu. Appelle und Beteuerungen, die Menschen nur besser mitnehmen zu wollen, genügen nicht. Es braucht Möglichkeiten, mit denen die Bürgerinnen und Bürger erleben können, dass Politik beeinflussbar und korrigierbar ist.
In den Bundesländern gibt es mehr Möglichkeiten als auf Bundesebene, sich auch zwischen den Wahlen einzubringen: In manchen Ländern können Gesetzgebungsvorhaben kommentiert werden (Thüringen und Baden-Württemberg). Es gibt Möglichkeiten, den jeweiligen Landtag mit einem Thema und Gesetzentwürfen zu befassen (Volks- und Bürgeranträge). Regierung oder Parlament organisieren Bürgerräte, für die Menschen aus der Bevölkerung ausgelost werden. Und schließlich können die Bürgerinnen und Bürger mit Volksbegehren und Volksentscheiden selbst als Gesetzgeber aktiv werden und direkt mitgestalten. Auf Bundesebene bleibt nur das Petitionsrecht, das zudem reformbedürftig ist. Es ist an der Zeit, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte auch auf Bundesebene zu erweitern. Mit einer solchen Weiterentwicklung kann dem Vertrauensverlust in die demokratischen Institutionen, wie sie der Deutschland-Monitor vom Februar 2026 aufgezeigt hat, entgegengewirkt werden."
Weil es keine verbindliche Mitbestimmung auf Bundesebene gibt, haben wir wieder einmal auf das Mittel einer Petition zurückgegriffen. Wir werden ja erleben, wie viel Einsicht und Umsetzungswillen diese Forderungen bei den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Bundestages auslösen werden.
Vor einem Jahr haben wir mit openPetition, Mehr Demokratie, ABSTIMMUNG21 und Anderen eine Petition zum Vetorecht beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petitionsausschuss hat sich damals geweigert sie zu veröffentlichen, mit der Begründung es bestehe keine Aussicht auf Erfolg. Vor einem Vierteljahr haben wir dann gemeinsam eine neue Petition eingereicht. Und jetzt kam die überraschende Nachricht, sie sei ab jetzt zugelassen.
Mit der Petition wird gefordert, dass der Bundestag Beteiligung ermöglicht, um auch zwischen den Wahlen zielgerichtet Vorschläge und Kritik anbringen zu können.
Insbesondere sollen eingeführt werden:
• direktdemokratische Instrumente mit Initiativ- und Vetorecht
• losbasierte Bürgerräte
• eine Plattform für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen
• ein weiter entwickeltes Petitionsrecht
Ab jetzt haben wir sechs Wochen Zeit, die 30.000 Unterschriften zu sammeln.
Mit der Petition wird gefordert, dass der Bundestag Beteiligung ermöglicht, um auch zwischen den Wahlen zielgerichtet Vorschläge und Kritik anbringen zu können.
Insbesondere sollen eingeführt werden:
• direktdemokratische Instrumente mit Initiativ- und Vetorecht
• losbasierte Bürgerräte
• eine Plattform für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen
• ein weiter entwickeltes Petitionsrecht
Ab jetzt haben wir sechs Wochen Zeit, die 30.000 Unterschriften zu sammeln.
In einem Bündnis mit openPetition, Mehr Demokratie, ABSTIMMUNG21 und anderen haben wir den Antrag gestellt, unsere Petition auch offiziell auf der Petitionsplattform des Deutschen Bundestages zu veröffenlichen. Unsere Erwartung war, mit unseren parlamentarischen Vertretern ein öffentliches Gespräch über neue Rechte der Wähler und Wählerinnen zu führen.
Das Gespräch über diese neue Beteiligungsform wurde abgelehnt. Begründung:“Petitionen, die offensichtlich erfolglos bleiben, müssen nicht veröffentlicht werden.”
"Offensichtlich erfolglos" ist die Einschätzung des Petitionsauschusses. Unsere Parlamentarier wollen scheinbar keine rechtlich verbindliche Möglichkeit der Widerede auf ihre Beschlüsse haben - aber das möchten wir dann offiziell von Ihnen genau so hören. Es ist Demokratie zersetzend, wenn solch grundlegende Anfragen an den Bundestag "unter den Tisch gekehrt" werden.
Es gibt tatsächlich die Regel in den Statuten des Petitionsauschusses, dass bei "Offensichtlicher Erfolglosigkeit" keine Anhörung ermöglicht werden muss. Das kollidiert aber schon mit der Tatsache, dass alle Abgeordneten nur Ihrem Gewissen verpflichtet sind, was bedeutet, dass eine "offensichtliche Erfolglosigkeit" nicht zwingend zu erwarten ist.
Wie soll denn eine Zukunft entstehen, in der wir leben wollen, wenn wir fortwährend ein offenes oder verdecktes Misstrauen ernähren? In unserer Gemeinschaft lebt doch der Mut, die Kraft und die Zuversicht, um eine Vertrauenskultur zu entwickeln.