1. Volksinitiative
Jeder Mensch hat das Recht eine Gesetzesinitiative zu starten. Wird die Initiative von 100.000 Menschen unterstützt, dann muss der Bundestag den Vorschlag behandeln.
2. Volksbegehren
Übernimmt der Bundestag den Vorschlag nicht, dann kann die Initiative ein Volksbegehren einleiten. Im Volksbegehren wird geklärt, ob über den Vorschlag ein Volksentscheid stattfinden wird.
3. Volksentscheid
Unterstützen eine Million Menschen das Volksbegehren, dann kommt es zum Volksentscheid. Wie bei einer Wahl entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Information
In einer Broschüre, die jede*r Stimmberechtigte vor dem Volksentscheid erhält, stellen Pro- und Contra-Seite das Thema und ihre Argumente in gleichem Umfang dar. Dieses Abstimmungsbüchlein nach Schweizer Vorbild sichert eine ausgewogene Grund-Information der Bevölkerung.
Weitere Informationen unter: Volksabstimmung