Entscheidend für die Qualität der direkten Demokratie ist die Ausgestaltung ihrer Verfahren. Die Frage, wie Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid geregelt werden, ist ebenso wichtig wie die grundsätzliche Diskussion über ihre Einführung. Denn: die Qualität der direktdemokratischen Verfahren bestimmt unmittelbar die Qualität der Ergebnisse.
Direktdemokratische Verfahren sollen die Menschen ermächtigen und der Machtteilung dienen, das heißt, sie werden nicht "von oben", sondern "von unten" ausgelöst und kontrolliert. "Von unten" bedeutet, dass ein Teil der Stimmbürger*innen das Recht hat, eine Initiative einzureichen, die nach einem erfolgreichen Volksbegehren zu einem verbindlichen Volksentscheid führt. Die Durchführung des Verfahrens ist jederzeit transparent und wird von den Bürger*innen kontrolliert.
Dies ist zu unterscheiden von einem Plebiszit "von oben". Da bestimmen die Regierenden, meist der Staatspräsident oder der Regierungschef, wann die Bevölkerung zu welchem Thema befragt werden soll. Solche Plebiszite sind oft Machtinstrumente, mit denen die Regierenden versuchen, mit Hilfe der Bevölkerung ihre Position zu festigen.