Unsere Arbeit lebt von Projekten unterschiedlichster Art. Gemeinsam setzen wir uns für Volksabstimmungen in Kommunen, auf Länder- und Bundesebene ein.
Die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid!“ will die Ende März 2023 vom Landtag beschlossenen Einschränkungen der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeinde- und Kreisebene rückgängig machen.
Neben über dreißig Organisationen und Initiativen unterstützt auch der OMNIBUS diese Volksinitiative:
vom 3.7. bis 21.8. wird der OMNIBUS in Schleswig-Holstein unterwegs sein und aktiv bei der Unterschriftensammlung helfen.
Ansprechpartnerin
Brigitte Krenkers
Telefon: +49 (0)2302 9567076
E-Mail: info @omnibus.org
Die Fraktionen der Landesregierung, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, haben mit ihrer Mehrheit im Landtag ein Gesetz eingebracht und im März 2023 beschlossen, womit Bürgerbegehren und Bürgerentscheide erheblich erschwert, ausgebremst oder unzulässig werden.
Bürgerbegehren werden durch Hürden und Fristen erschwert. Wird bei Bauvorhaben ein Gemeinderatsbeschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefällt, sind Bürgerbegehren nun unzulässig. Mit der neuen Regelung würden künftig deutlich weniger Bürgerentscheide stattfinden. Bisher sind es laut Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie etwa zehn Entscheide pro Jahr.
„Das machen wir nicht mit!“, sagen über dreißig Organisationen und wollen sich mit der Volksinitiative zurückerobern, was ihnen genommen wurde: Ein Teil ihrer Bürgerrechte!
Mit dabei sind die Oppositionsparteien SPD und SSW sowie Die Linke, Die PARTEI und der Landesverband der freien Wähler, außerdem die Naturschutzverbände BUND und NABU und Mehr Demokratie und viele, viele mehr.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind ein wichtiger Bestandteil der Demokratie und sie tragen in den Gemeinden und Städten zur Lösung unterschiedlicher Interessen bei. Bürgerbegehren ermöglichen die Beteiligung der Bürger auch zwischen den Wahlen, wenn sie es wollen.
Für eine erfolgreiche Volksinitiative sind 20.000 Unterschriften notwendig. Das Bündnis will sie bis zum 15. September sammeln und die Volksinitiative dann dem Landtag übergeben. Dieser muss dann innerhalb von vier Monaten über die Zulässigkeit der Volksinitiative entscheiden und Stellung beziehen. Sollten die Vorschläge der Initiative nicht vom Landtag übernommen und auch keine Einigung mit dem Bündnis erzielt werden, können die Initiatoren die zweite Stufe, das Volksbegehren mit 80.000 Unterschriften einleiten, um einen verbindlichen Volksentscheid über ihre Forderungen zu erreichen.
Heute ist die Unterschriftensammlung gestartet. Mit einer Aktion vor dem Rathaus in Kiel. Mit den ersten Unterschriften ist nun der Startschuss gefallen.