Unsere Arbeit lebt von Projekten unterschiedlichster Art. Gemeinsam setzen wir uns für Volksabstimmungen in Kommunen, auf Länder- und Bundesebene ein.

Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt! in Niedersachsen

Viele Arten in Niedersachsen sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht: Insekten genauso wie Wirbeltiere und heimische Wildpflanzen. Es ist Zeit zu handeln! Damit wir bedrohte Tier- und Pflanzenarten besser schützen können, braucht es ein neues niedersächsisches Naturschutzgesetz. Deshalb unterstützen wir das Volksbegehren " Artenvielfalt.Jetzt!" in Niedersachsen.

Ansprechpartnerin
Brigitte Krenkers
Telefon: +49 (0)2302 9567076
E-Mail: infomaps on@omnibus.org

Update vom 30.11.2020

Volksbegehren endet mit großem Erfolg - Landtag beschließt Gesetzesänderungen für mehr Natur- und Artenschutz


Jetzt ist es amtlich: Unser Volksbegehrens „Artenvielfalt.Jetzt!“ wurde bis zum 13. November 2020 von 162.530 Menschen unterzeichnet. Das hat uns die Landeswahlleiterin vergangene Woche mitgeteilt.

Niedersachsen bekommt nun ein neues Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz. Dieses wurde einstimmig von allen Fraktionen im Landtag beschlossen, die sich dabei wesentliche Teile des Gesetzentwurfes des Volksbegehrens zu eigen gemacht haben. Erkämpft wurde dieser Erfolg ganz wesentlich durch den Einsatz der vielen Aktiven für das Volksbegehren und den 162.530 Menschen, die es unterzeichnet haben.

Unser fahrender OMNIBUS mit Werner Küppers am Steuer war mehrere Wochen in Niedersachsen unterwegs, um für Unterstützung zu werben und Unterschriften zu sammeln: mehr als 4.700 Menschen konnten wir direkt am OMNIBUS zu einer Unterschrift bewegen. Der Wunsch nach einem besseren Naturschutz war groß, das haben wir auf unserer Tour beim Sammeln der Unterschriften überall in Niedersachsen deutlich gespürt. Für die derzeitige Situation mit den coronabedingten Einschränkungen ist das eine super Zahl. Schließlich durften wir nur zu zweit unterwegs sein, normalerweise machen wir das zu fünft. An manchen Orten gab es auch Gegenwind von Landwirten, die gegen verbindliche Naturschutzvorgaben sind. In Verden, Oldenburg, Wilhelmshaven und Vechta wurden wir massiv bedrängt und es wurde versucht, die Bürgerinnen und Bürger vom Unterschreiben abzuhalten. Dabei sind nicht die Landwirte das Problem, sondern eine verfehlte Agrarpolitik, die immer größere Betriebe hervorbringt und kleine Familienbetriebe verdrängt – mit fatalen Folgen für die natürlichen Lebensräume der Tiere und Planzen. Hier braucht es noch viel mehr Bürgerbeteiligung, auch auf Bundesebene.

Unser gemeinsamer Einsatz für mehr Artenvielfalt ist damit jedoch noch nicht beendet, denn es bleibt noch viel zu tun für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Dadurch konnte ein großer Erfolg für den Naturschutz in Niedersachsen erreicht werden, der Verbesserungen für die Lebensräume von Tieren und Pflanzen mit sich bringen wird. Bei aller Notwendigkeit, den weiteren Fortgang des „Niedersächsischen Weges“ intensiv weiter zu begleiten und zu beobachten, ist doch klar: Nachdem sich viel zu lange nichts getan hat für den Arten- und Naturschutz in Niedersachsen, haben wir mit dem Volksbegehren einen Prozess angestoßen, der zum Erfolg geführt hat. Die wesentlichen Ziele des Volksbegehrens sind auf konsensualem Weg erreicht worden, teilweise geht der „Niedersächsische Weg“ sogar über die Forderungen des Volksbegehrens hinaus. Zudem konnte erstmals und mit konkreten positiven Auswirkungen eine neue „Kultur des Dialogs“ gelebt werden, zum Wohl des Naturschutzes wie der Landwirtschaft. Ohne das Volksbegehren wären diese Ergebnisse über den „Niedersächsischen Weg“ nicht möglich gewesen.

Ein herzliches Dankeschön an alle, die zu dem Erfolg beigetragen haben! Das Ergebnis bleibt uns selbstverständlich Verpflichtung. Wir werden uns auch weiterhin für die Umsetzung einsetzen. Das Ergebnis wird noch nicht dazu reichen, die Artenvielfalt für Niedersachsen zu retten. Hier müssen künftig weitere Maßnahmen erfolgen, für die wir uns ebenfalls einsetzen werden.

Im Folgenden beschreiben wir die bislang erzielten Ergebnisse:
 

Resümee


In der folgenden Übersicht sind die wichtigsten Forderungen des Volksbegehrens und Maßnahmen des „Niedersächsischen Weges“ berücksichtigt. Auch wenn die Wirkung aller Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme noch nicht abschließend zu beurteilen ist - sicher ist: Wir haben die Ziele des Volksbegehrens damit weitgehend erreicht! Dass dieses am Ende im Konsens aller Fraktionen des Landtages, mit der Landesregierung und mit dem Landvolk erreicht wurde, ist ebenfalls sowohl inhaltlich als auch unter dem Aspekt des gesellschaftlichen Zusammenhalts positiv zu bewerten. In Bayern zeigt sich gerade, dass es trotz des erfolgreichen Volksbegehrens im Anschluss bei der Umsetzung hakt – wegen des Widerstands von Regierungsfraktionen und Verbänden. Ein einvernehmlich erzielter Konsens wie in Niedersachsen kann daher durchaus dazu geeignet sein, Widerstände gar nicht erst aufkommen zu lassen oder sie zumindest besser zu überwinden. Natürlich löst der Beschluss im Landtag die Probleme des Natur- und Artenschutzes nicht vollständig. Das hätte auch das Volksbegehrensgesetz nicht geschafft. Deshalb wird es auch weiterhin darauf ankommen, vor allem agrarpolitisch endlich die richtigen Weichen zu stellen - nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- und EU-Ebene! Für den Erfolg der beschlossenen neuen Regelungen wird es von besonderer Bedeutung sein, dass die untergesetzlichen Regelungen, die bislang nicht alle in rechtlich verbindlicher Form vorliegen, auch im Sinne des Naturschutzes umgesetzt werden. Vor Ort bietet es sich an, dass auch die Landwirtschaft mit einbezogen wird und gemeinsam Umsetzungsmöglichkeiten gesucht, mögliche Hemmnisse identifiziert und wenn möglich zu einer einvernehmlichen Lösung gebracht werden.

Weniger Pestizide, mehr Ökolandbau

Ein zentrales Ziel des Volksbegehrens war es, den Pestizideinsatz zu reduzieren. Da das Pflanzenschutzrecht in der Zuständigkeit des Bundes liegt und die Zulassung von Wirkstoffen auf EU-Ebene entschieden wird, kann das im Volksbegehrensgesetz formulierte Reduktionsziel von 40 Prozent nur mittelbar erreicht werden. Etwa über ein Pestizidverbot in Naturschutzgebieten und in solchen Landschaftsschutzgebieten, die gleichzeitig zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ gehören, denn hier lässt das Bundesrecht den Ländern Spielräume.

Das wurde erreicht:

  • Über den „Niedersächsischen Weg“ wurde ein grundsätzliches Verbot von Totalherbiziden wie Glyphosat in Naturschutzgebieten erreicht; der Pestizideinsatz auf Grünland in Naturschutzgebieten und „Natura 2000“-Gebieten ist zukünftig nur noch bei flächenhaftem Auftreten bestimmter Problempflanzen zulässig. Im Volksbegehrensgesetz wäre darüber hinaus auch auf Ackerflächen in Naturschutzgebieten der Einsatz jedweder Pestizide unzulässig gewesen. Da Ackerflächen jedoch innerhalb von Naturschutzgebieten eine untergeordnete Rolle spielen und auch im Volksbegehrensgesetz Ausnahmegenehmigungen vorgesehen waren, kann das Ergebnis des „Niedersächsischen Weges“ insgesamt als gleichwertig eingestuft werden.
     
  • Bei der Bewirtschaftung der rund 39.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzflächen im Eigentum des Landes hat der „Niedersächsische Weg“ den Ansatz des Volksbegehrens weitgehend übernommen: Bei Neuverpachtung oder Auslaufen des bestehenden Pachtvertrages müssen diese Flächen künftig prioritär ökologisch bewirtschaftet werden.
     
  • Der Ökolandbau soll bis 2025 von aktuell knapp 5 Prozent auf 10 und bis 2030 auf 15 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche ausgeweitet werden. Damit bleibt der „Niedersächsische Weg“ in der Zielstellung bis 2030 zwar hinter dem Volksbegehren zurück (20 Prozent-Forderung bis 2030), ist aber dennoch ein großer Schritt. Das formulierte Ziel verpflichtet ohnehin nicht einzelne Betriebe zur Umstellung auf Ökolandbau, sondern verpflichtet das Land, Ökolandbau stärker zu fördern.
     
  • Zudem wollten wir ein Verbot von Pestiziden auf Gewässerrandstreifen (siehe unten).


Mehr Strukturen in der Landschaft und Schutz des Grünlandes

  • Mit dem Volksbegehren haben wir gefordert, auf 15 Prozent der Landesfläche einen Biotopverbund zu etablieren, wobei von der Offenlandfläche (außerhalb des Waldes und von Siedlungsgebieten) 10 Prozent dem Biotopverbund dienen soll. Dieses Ziel ist über den „Niedersächsischen Weg“ umgesetzt worden.
     
  • Zudem wollten wir Hecken, Feldgehölze ab 1.000 m² und historisch alte Wälder als geschützte Landschaftsbestandteile dem direkten gesetzlichen Schutz unterstellen. Dieses Ziel hat der „Niedersächsische Weg“ nicht vollständig erreicht, da er diese Strukturen nicht gesetzlich schützt, sondern der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung unterstellt. Wer sie beseitigt oder beeinträchtigt, muss künftig die Natur an anderer Stelle aufwerten und benötigt eine Genehmigung der Naturschutzbehörde.
     
  • Ebenfalls nicht ganz erreicht haben wir unsere Ziele beim Grünlandschutz: Hier wollten wir ein generelles Verbot der Umwandlung von Dauergrünland in Acker, was beim „Niedersächsischen Weg“ jedoch fehlt.
     
  • Weitgehend identisch sind das Volksbegehren und der „Niedersächsische Weg“ jedoch beim Grünlandschutz auf besonders sensiblen Standorten wie Überschwemmungsgebieten, Moor- oder grundwassernahen Standorten etc. Hier gibt es künftig ein Umbruchverbot (auch Umbruch des Grünlandes zur Neu-Einsaat von Grünland ist verboten).
     
  • Auch das Ziel des Volksbegehrens, besonders wertvolles Grünland wie Feucht- und Nassgrünland oder mesophiles Grünland dem gesetzlichen Biotopschutz zu unterstellen, hat der „Niedersächsische Weg“ übernommen.
     
  • Nicht ganz erreicht wurde hingegen das Ziel, Streuobstwiesen besser zu schützen – das Volksbegehren wollte den gesetzlichen Biotopschutz bereits bei Beständen ab 1.000 Quadratmetern ansetzen, erreicht worden ist ein Biotopschutz für Bestände ab 2.500 Quadratmetern.


Schutz von Wiesenvögeln

Niedersachsen hat eine besondere Bedeutung für Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Bekassine, Großer Brachvogel und Kiebitz. Um diese Arten zu schützen, verpflichtet die bereits 1979 auf europäischer Ebene beschlossene EU-Vogelschutzrichtlinie dazu, Schutzgebiete zu ihrem Schutz auszuweisen. Trotzdem sind die Bestände der Wiesenvögel seit 1980 um bis zu 80% eingebrochen, selbst in den eigens zu ihrem Schutz ausgewiesenen Schutzgebieten gehen die Bestände vielfach deutlich zurück. Wesentliche Gründe für den Rückgang ist ein geringer Aufzuchterfolg unter anderem durch die intensive Grünlandbewirtschaftung mit einer Mahd bereits im Mai, wenn die Jungvögel noch nicht flügge sind und der Mahd deshalb zum Opfer fallen und die Nahrungsarmut auf den intensiv genutzten Flächen.

  • Mit dem Volksbegehren wollten wir dem Problem mit einem Bewirtschaftungsverbot des Grünlandes zwischen dem 20. März und dem 15. Juni innerhalb der Schutzgebiete, die zum Schutz brütender Wiesenvögel ausgewiesen wurden, begegnen. Ausnahmen sollte es auf den Flächen geben, auf denen im betreffenden Jahr keine Wiesenvögel brüten oder auf denen der Schutz auf andere Weise – zum Beispiel durch Gelegeschutzmaßnahmen – realisiert wird. Der „Niedersächsische Weg“ hat stattdessen folgendes vereinbart: Ein Förderprogramm, mit dem ein finanzieller Anreiz zur extensiven Nutzung des Grünlandes zum Schutz brütender Wiesenvögel gesetzt wird – über den bloßen Ausgleich von Ertragseinbußen aufgrund von Bewirtschaftungsauflagen hinaus.
     
  • Zudem erhalten die Naturschutzbehörden der Landkreise künftig die Möglichkeit, einfacher Nutzungsbeschränkungen anzuordnen, für die dann ein erhöhter Ausgleich gezahlt wird.
     
  • Zusätzlich hat sich das Land verpflichtet, für den Wiesenvogelschutz besonders wertvolle Gebiete anzukaufen, um auf diesen Flächen auch den Wasserstand anheben zu können. Ob die Regelung des „Niedersächsischen Weges“ der des Volksbegehrens ebenbürtig oder ob sie sogar besser ist, kann erst bewertet werden, wenn die Maßnahmen wirken.


Schutz der Gewässer

  • Zum Schutz unserer Fließgewässer vor Einträgen aus der Landwirtschaft haben wir im Volksbegehren an allen Gewässern einen grundsätzlich fünf Meter breiten Randstreifen vorgesehen, auf dem kein Dünger und keine Pestizide eingesetzt werden dürfen. Beim „Niedersächsischen Weg“ wurde für Gewässer I. Ordnung ein Randstreifen von 10 Metern, an Gewässern II. Ordnung von fünf Metern und an Gewässern III. Ordnung von drei Metern festgelegt. Darüber hinaus wurden in Gebieten mit hoher Gewässerdichte Reduzierungen des Gewässerrandstreifens auf einen Meter vereinbart. Diese geringere Flächenkulisse – also die Flächen, die als Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden – wurde jedoch dadurch zumindest zum Teil kompensiert, dass nunmehr ein ein Meter breiter Streifen entlang der Gewässer in der Ausnahmekulisse dauerbegrünt sein muss. Die geforderte Dauerbegrünung des Gewässerrandes dürfte hinsichtlich der Eintragung von Düngestoffen in das Gewässer eine ähnliche Wirkung haben.


Naturnaher Wald

Die Regelung des Volksbegehrens zum Wald beziehen sich überwiegend auf das Drittel des Waldes in Niedersachsen, das dem Land selbst gehört. Hier haben wir gefordert, im Solling ein mindestens 1.000 Hektar großes Wildnisgebiet auszuweisen, in dem jegliche Bewirtschaftung unterbleibt.

  • Dieses Ziel wurde durch die Abgrenzung eines 1.020 Hektar großen Gebietes im Solling mehr als erreicht und es konnten gezielt die wertvollsten Buchenwälder des Sollings in die Kulisse überführt werden.
     
  • Ebenfalls erreicht wurde das Ziel, dass der Natur- und Klimaschutz im Landeswald künftig Vorrang vor dessen Nutzung haben soll. Damit kann der Landeswald zwar grundsätzlich weiterhin forstwirtschaftlich genutzt werden – aber nur in dem Maße, in dem die Nutzungs- mit der Schutzfunktion des Waldes in Einklang steht. Erreicht wurde dieses über entsprechende Änderungen des Programms zur Langfristigen Ökologischen Waldentwicklung (LÖWE), das jetzt auch durch seine Aufnahme in das Waldgesetz rechtsverbindlich geworden ist.
     
  • Ferner haben wir im Volksbegehren eine Änderung der Förderbedingungen im Privatwald vorgesehen: Staatliche Förderung für die Aufforstung von Waldflächen soll es nur noch für in Europa heimische Baumarten geben – bisher fördert das Land auch die Aufforstung mit der nordamerikanischen Douglasie, deren ökologischer Nutzen kaum höher zu bewerten ist als der eines Maisackers. Mit dem „Niedersächsischen Weg“ wird unserer Forderung, nur europäische Arten zu fördern, weitgehend entsprochen. Allerdings sind Ausnahmen von dieser Regelung zwischen den Naturschutzverbänden und der Forstlichen Versuchsanstalt vereinbart worden.

Update vom 31.7.2020

In den letzten Wochen haben wir auf unserer Tour durch Niedersachsen mehr als 4.700 Unterschriften für das "Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!" gesammelt! Nach anfänglichen Unsicherheiten wegen Corona und der Hygienemaßnahmen hatte sich ein guter Arbeitsablauf eingespielt. Die Initiatorin Anne Kura stattete uns heute einen Besuch ab, um sich für unsere Unterstützung zu bedanken. Unsere Arbeit hier ist damit erstmal getan. Nächsten Montag geht unsere Tour in NRW weiter.
 

 

Update vom 29.7.2020

Der OMNIBUS musste einen Zwischenstopp in der Werkstatt einlegen, da es ein Öl-Leck gab. Dieses wurde fachgerecht behoben, indem das entsprechende Gehäuse ausgetauscht wurde. Bei einem früheren Halt stellte ein Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde Wilhelmshaven bei einer Prüfung des OMNIBUS und der Standfläche fest, dass es zu keiner Verunreinigung des Bodens durch Öl kam und die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen ausreichend gewesen sind.


Weiterer lesenswerter Bericht über die OMNIBUS-Tour...

Update vom 27.7.2020

Heute haben wir Unterschriften in Vechta gesammelt. Ein Team des NDR hat uns dabei gefilmt und auch den Disput zwischen Bauern und NABU thematisiert, die jeweils zu Wort kamen.
 

Jetzt hier den Bericht ansehen...

Update vom 22.7.2020

Das "Volksbegehren Artenvielfalt. Jetzt!" und der "Niedersächsische Weg"


Unsere Arbeit für das „Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!“ hat einen völlig anderen Charakter als wir es bisher gewohnt sind. Die Bauern, die ja die wesentlichen Adressaten der Veränderungen sind, reagieren nicht mehr ausschließlich mit verhaltenem Protest, sondern haben eigene Infostände, halten die Unterschriftensammler*innen durch Gespräche aktiv von der Arbeit ab und besuchen unseren OMNIBUS mit Traktoren und Abordnungen. Dort binden uns 10 Bauern gleichzeitig mit Gesprächen und äußern ihren Unmut, teilweise mit andauerndem Geschrei. Passanten, in höchstem Maße irritiert, haben die Polizei und das Ordnungsamt gerufen, die dann eine Mäßigung zu erwirken versuchen.

Hier die ganze News...

Hintergrundpapier von OMNIBUS-Gesellschafterin Brigitte Krenkers: 
Der OMNIBUS für Direkte Demokratie - im Volksbegehren
„Artenvielfalt.Jetzt!“ in Niedersachsen
 (PDF)

Update vom 8.7.2020

Besuch vom Oberbürgermeister!


Heute schaute der Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Belit Onay, beim OMNIBUS für Direkte Demokratie vorbei, um das "Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt" zu unterzeichnen. Dazu sagte er zu uns: "Der Verlust von Tier- und Pflanzenarten gefährdet das ganze Ökosystem und unsere Lebensgrundlagen. Deshalb brauchen wir besseren Artenschutz. Hierfür setze ich mich mit meiner Unterschrift ein."

Update vom 7.7.2020

Auf Hochtouren fürs Volksbegehren!


Heute ist der Auftakt unserer OMNIBUS-Tour auf dem Platz der Weltausstellung in Hannover. Auch morgen stehen wir dort und sammeln Unterschriften für das "Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!". Schauen Sie vorbei, wenn Sie in der Nähe seid, und unterschreiben Sie direkt vor Ort.

Alle weiteren Stationen finden Sie hier...

Das "Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!" ist nicht nur gut für Tier- und Pflanzenschutz, sondern auch der Weg, wie Bürger*innen selber Gesetze ins Parlament bringen können. „Die wachsende Zahl der Volksbegehren auf Landesebene zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt zeigt, dass die Menschen in diesen Fragen viel weiter sind als die Regierungen, die von starken Lobbyisten der Agrarindustrie unter Druck gesetzt werden“, sagt Werner Küppers vom OMNIBUS für Direkte Demokratie. „Der OMNIBUS unterstützt regionale Volksbegehren und setzt sich für die Einführung der Volksabstimmung auch auf Bundesebene ein. Wichtige Fragen wie zu Klimaschutz, Artenvielfalt, Landwirtschaft, Freihandelsabkommen werden auf Bundes- und EU-Ebene getroffen. Mit der bundesweiten Volksabstimmung können wir über diese Fragen selbst entscheiden sowie die Bundesregierung beauftragen, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen.“

„Die Menschen im Land wollen etwas tun, das zeigen uns die täglichen Rückmeldungen und zahlreichen Anfragen nach Unterschriftenbögen“, sagt Volksbegehren-Initiator Hanso Janßen. „Nur mit dem Volksbegehren erhalten wir die für mehr Artenvielfalt erforderlichen gesetzlichen Regelungen. An die müssen sich alle halten und sie sichern die Ausgleichszahlungen für Landwirte. Deshalb freuen wir uns über die Unterstützung des OMNIBUS auf seinem Weg durch Niedersachsen.“

„Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Menschen über das Volksbegehren gesprochen, dabei ist mir deutlich geworden, dass wenige Menschen die Möglichkeit kennen, mit der Volksgesetzgebung Gesetze mitbeschließen zu können. Mögen viele Menschen diese historische Chance nutzen und von ihrem Grundrecht auf Abstimmung auch zum Wohle der Tiere und Pflanzen Gebrauch machen: als Unterzeichnende oder als Sammelnde!“, sagt Annette Fuhrmann vom Hannoverschen Aktionsbündnis des Volksbegehrens. „So wie die Bienen sich in der Landschaft mit den Pflanzen verbinden, so ist jetzt jede Bürgerin und jeder Bürger gefragt, auf den Straßen Niedersachsens über dieses Volksbegehren zum Artenschutz mit anderen ins Gespräch zu kommen.“

Das Volksbegehren benötigt 610.000 Unterschriften, damit der Landtag über das Gesetz für mehr Tier- und Pflanzenschutz in Niedersachsen entscheiden muss. Lehnt der Landtag die Forderungen ab, kommt es zu einem Volksentscheid. Auch Belit Onay, Oberbürgermeister von Hannover, will das Volksbegehren am Mittwoch, den 8. Juli, unterschreiben. Er wird um 11:45 Uhr am Stand erwartet. Nach dem Oberbürgermeister von Goslar unterschreibt damit ein weiterer Oberbürgermeister für mehr Artenschutz.

Update vom 29.6.2020

"Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!" in Niedersachsen gestartet: Unser OMNIBUS sammelt vom 7.-31. Juli 2020 dafür Unterschriften!


Neben dem OMNIBUS sind inzwischen mehr als 130 Bündnispartner dabei – darunter viele Umwelt- und Naturschutzverbände, Vereine und Parteien. Wir freuen uns schon auf unsere OMNIBUS-Tour in Niedersachsen vom 7. bis 31. Juli 2020. Damit das Volksbegehren Erfolg hat und der Landtag über das Gesetz für mehr Tier- und Pflanzenschutz in Niedersachsen entscheiden muss, benötigen wir insgesamt 610.000 Unterschriften. Lehnt der Landtag die Forderungen ab, kann ein Volksentscheid stattfinden.

Antrag auf Volksbegehren:
Für einen ersten Schritt bis zur offiziellen Anmeldung des Volksbegehrens sind 25.000 Unterschriften binnen sechs Monaten erforderlich.
 

Die Unterschriftensammlung


Die Unterschriftensammlung ist frei. Jede*r kann mithelfen.
Unterschriftenlisten können hier bestellt werden.

Wichtig: Pro Bogen sind nur Unterschriften aus der gleichen (Samt- oder Einheits-)Gemeinde gültig. Das Unterschreiben ist nur auf den Original-Unterschriftenbögen gültig - bis zu acht Unterschriften finden dort Platz. Online kann man nicht unterzeichnen, auch Kopien sind nicht gültig – das lässt das Landesrecht nicht zu. Der Bogen muss so, wie er übersandt wurde, vollständig bleiben, darf außerhalb der Zeilen nicht beschrieben oder markiert werden und darf nicht vom Gesetzestext getrennt werden – ansonsten wird er ungültig!

Die ausgefüllten Bögen bitte zurücksenden an

Volksbegehren Artenvielfalt.Jetzt!
Alleestr. 36
30167 Hannover 

oder direkt bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern abgeben.

Das Volksbegehren können alle unterschreiben, die in Niedersachsen ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten dort ihren (Haupt-)Wohnsitz haben.


Stationen des OMNIBUS in Niedersachsen:


Öffnungszeiten: täglich 9:30 bis 18:00 Uhr

Stationen:

  • 07.07.-08.07.: Hannover, Platz der Weltausstellung
  • 09.07.: Braunschweig, Altstadtmarkt
  • 10.07.: Braunschweig, Kohlmarkt
  • 13.07.-14.07.: Delmenhorst, Rathausplatz
  • 15.07.-16.07.: Rotenburg, Neuer Markt
  • 17.07.-18.07.: Verden, Johannisplatz
  • 20.07.-22.07.: Oldenburg, Schloßplatz
  • 23.07.-24.07.: Wilhelmshaven, Valoisplatz
  • 27.07.-28.07.: Vechta, Europaplatz
  • 29.07.-31.07.: Osnabrück, Theatervorplatz

Die Tourdaten finden Sie auch hier in unserem interaktiven Tourplan...

Jede*r ist herzlich eingeladen, gemeinsam mit uns vor Ort zu sammeln!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Mitsammler*innen.

Kommen Sie einfach zum OMNIBUS (Kontakt: Werner Küppers).

Bei Fragen gerne anrufen: 02302 9567076

Mehr Informationen unter: https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/

 

Update vom 26.3.2020

Der Start des Volksbegehrens wurde wegen der Corona-Pandemie zunächst bis zum 20.4. ausgesetzt. Die Webseite wurde bereits fertiggestellt: https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt

Unsere Forderungen in Kürze


Mehr Vielfalt in der Landschaft

  • Mehr Hecken, Blühflächen, Grasstreifen am Wegrand, Feldgehölze und andere wertvolle Biotope.
  • Für Gewässerrandstreifen: Mindestens fünf Meter entlang der Gewässer darf nicht gedüngt und nicht gespritzt werden.


Weniger Pestizide und mehr Ökolandbau

  • Gift verbieten: Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide in Schutzgebieten.
  • Ökologischen Landbau und nachhaltige Bewirtschaftung fördern.


Artenreiche Wiesen

  • Wiesen und Weiden als artenreichen Lebensraum erhalten.
  • Wiesenvögel schützen durch schonende Nutzung ihrer Brutgebiete.


Naturnaher Wald

  • Vorrang für Natur- und Klimaschutz in den landeseigenen Wäldern.
  • Alt- und Totholz sind wichtige Rückzugsräume für Käfer, Pilze und Spechte: Mehr naturnahen Wald wagen!


Weitere Informationen
 

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