Unsere Arbeit lebt von Projekten unterschiedlichster Art. Gemeinsam setzen wir uns für Volksabstimmungen in Kommunen, auf Länder- und Bundesebene ein.
Deutlich ist, dass das Bemühen der Politik, wirtschaftlichen Einzelinteressen den Weg freizuräumen, oft zur Zerstörung unserer Lebenszusammenhänge führt. Fracking für ein wenig Gas oder Ölbohrungen durch Wasservorkommen hindurch geht gar nicht. Das Ziel der Zukunft ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe in großem Umfang zu reduzieren. Daher unterstützen wir das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein.
Ansprechpartnerin
Brigitte Krenkers
Telefon: +49 (0)2302 9567076
E-Mail: info @omnibus.org
Wie der Landesabstimmungsausschuss am 26. Juni 2020 feststellte, sind für unser Volksbegehren insgesamt 60.443 gültige Unterschriften eingereicht worden. Für eine Volksabstimmung wären 80.000 gültige Eintragungen erforderlich gewesen. Auch wenn die 80.000 Stimmen nicht erreicht wurden, war das Volksbegehren weitgehend erfolgreich! Im Bereich Wasserschutz haben wir folgende Gesetzesänderungen erreicht:
"Auch wenn wir leider kein Recht zur Veröffentlichung riskanter Bohrpläne, gelagerter Gefahrenstoffe, Korruptionsfälle usw. haben durchsetzen können, haben wir einen sehr viel besseren Schutz unseres Wassers erreicht. Mein Respekt gilt der unermüdlichen ehrenamtlichen Arbeit vieler Menschen und Organisationen", erklärt die Vertrauensperson Patrick Breyer. "Zu den Ursachen der nun verfehlten Unterschriftenhürde zählen die verschwindend geringe Medienberichterstattung über diese Volksinitiative und die fehlende Unterstützungsmöglichkeit von Volksinitiativen über das Internet, die der Landtag zu verantworten hat."
Als wir im April 2019 das Volksbegehren beantragten, war noch kein einziger der von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verabschiedet. Die Regierungsmehrheit hatte die zulässigen Teile der Volksinitiative wiederholt von der Tagesordnung des Landtags abgesetzt und sich geweigert, unsere Gesetzesvorlagen im Parlament zu beraten. Die massiven Behinderungen des Volksbegehrens durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete haben darüber hinaus gezeigt, wie massiv die direkte Demokratie durch die jetzige Regierung behindert wird.
Spannend war auch, was sich der Landesabstimmungsleiter erlaubt hat. Alleinige Aufgabe des Landesabstimmungsausschusses ist es, die Zahl der Stimmen festzustellen. Nach Rückmeldung von Teilnehmer*innen hat der Landesabstimmungsleiter aber danach noch rund 20-25 Minuten unsere Vorwürfe der Behinderung des Volksbegehrens als unerheblich dargestellt und uns andererseits massive Verstöße vorgeworfen. Zudem soll er auch das Urteil des Verwaltungsgerichts kritisiert haben, das uns die Plakatierung für den gesamten Zeitraum des Volksbegehrens zugestanden hat. Für die Beurteilung von Verstößen ist jedoch nicht der Landesabstimmungsleiter zuständig, sondern nur der Landtag. Eine Kritik an einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts steht ihm jedenfalls nicht zu. "Hier hat er sein Amt wohl erheblich missbraucht", sagt Vertrauensperson Reinhard Knof.
Hinweis: Derzeit läuft eine neue Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Energiewendegesetzes, das durch Fridays For Future Dithmarschen und Scientists for Future Kiel initiiert wurde. Es wurde die Landesregierung verklagt, da diese die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit der Online-Eintragungen für Volksinitiativen verweigert. Die erste Rückmeldung aus dem Verwaltungsgericht Schleswig stimmt sehr hoffnungsvoll. Ergebnisse dieser Klage werden wegweisend sein, welche Möglichkeiten uns für das Volksbegehren noch offen stehen. (Weitere Infos hier...)
Die Unterschriftensammlung ist beendet: Wir danken ganz herzlich allen Unterstützer*innen! Als nächstes werden die Ämter alle eingereichten Unterschriftenlisten prüfen. Wir rechnen damit, dass Mitte April die ersten Ergebnisse vorliegen und sind zuversichtlich, dass wir die notwendigen 80.000 Unterschriften erzielt haben. Hier ein Presseartikel zum Thema...
Durch den Druck des Volksbegehrens ist jetzt schon erreicht worden, dass die wasserrechtlichen Teile des Volksbegehrens im Landtag verabschiedet wurden, aber beim Thema Transparenz verweigert die Regierungs-Koalition ihre Zustimmung. Es geht darum, dass Behörden und Gemeinden das Recht erhalten sollen, im überwiegenden öffentlichen Interesse Informationen weiterzugeben oder zu veröffentlichen, insbesondere auch zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung. Dazu gehören vorrangig auch Pläne zu geplanten neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking.
Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fracking in Schleswig-Holstein nicht verboten werden darf. Aber wir können Fracking verhindern, wenn wir frühzeitig Informationen erhalten. Dazu brauchen wir Transparenz. Transparenz ist auch notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen, z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren, weiterleiten zu dürfen. Nur wenn in Deutschland eine Abkehr von fossilen Energieträgern und der Erschließung neuer Vorkommen gelingt, können wir weltweit die Energiewende schaffen und die Klimaziele erreichen. Das kann nur mit Transparenz gelingen.
Deshalb machen wir weiter mit dem Volksbegehren!
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines Landesgesetzes, das Fracking und Wassergefährdung verhindert - das Bundesgesetz bietet keinen ausreichenden Schutz der Umwelt. Der Landtag lehnt ein Landesgesetz zum verbesserten Schutz unseres Wassers bisher jedoch mehrheitlich ab. Daher bleibt uns nur der Weg über eine Volksinitiative für ein nachhaltiges Wasserschutzgesetz.
Schutz unseres Wassers
Trinkwasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, Tiefenwasser und Brackwasser sollen geschützt werden. Ein genereller Gewässerschutz vor Fracking ist nötig, weil all diese Wasservorkommen betroffen wären und ihr Wert für künftige Generationen noch gar nicht feststeht. Internationale Erfahrungen mit Fracking haben gezeigt, dass Wasserverunreinigungen mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten und praktisch nicht rückgängig zu machen sind - so wird die soziale Verantwortung für die Zukunft durch das Fracking-Bundesgesetz missachtet. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Verpressung von Lagerstättenwasser und Rückständen, durch Bohrungen, seismische Untersuchungen und Förderung von Erdöl und Erdgas müssen durch eine Verschärfung des Wasserrechts in Schleswig-Holstein vermieden werden. Verunreinigungen und Gefährdungen durch Fracking sind nur durch ein generelles Verbot zu verhindern.
Meeres- und Küstenschutz
Küstennahe Gewässer müssen vor Ölförderung und Fracking geschützt werden. Meere sind Quelle des Lebens, der Tier- und Pflanzenwelt und ebenfalls Teil der Ernährungsgrundlage. Küstenschutz ist auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel von Bedeutung.
Offenlegung des betrieblichen Gefahrenpotenzials
Es darf in öffentlichen Angelegenheiten keine Geheimhaltung geben. Das öffentliche Interesse an sauberen Lebensgrundlagen muss in jedem Fall Vorrang vor Unternehmensinteressen haben. Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Einer Offenlegung der Arbeitsvorgänge und der verwendeten chemischen Stoffe muss Vorrang vor Betriebsgeheimnissen und Gewinnerwartungen einzelner eingeräumt werden.
Fracking und Ölförderung bedeuten: