Unsere Arbeit lebt von Projekten unterschiedlichster Art. Gemeinsam setzen wir uns für Volksabstimmungen in Kommunen, auf Länder- und Bundesebene ein.

Initiative "Zivilgesellschaft ist gemeinnützig"

Der OMNIBUS für Direkte Demokratie ist Mitglied der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. In einem Bündnis von fast 200 Vereinen und Stiftungen setzen wir uns für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht ein.

Ansprechpartner
Michael von der Lohe
Telefon: +49 (0)2302 9567076
E-Mail: vdlmaps on@omnibus.org

Es fehlt an grundlegender Rechtssicherheit für das gemeinwohlorientierte Handeln von Vereinen und Stiftungen. Selbst dort, wo diese gelegentlich über ihren Vereinszweck hinaus für das Gemeinwohl tätig werden, etwa wenn ein Bürgerrechtsverein Bäume für den Klimaschutz pflanzt, ist die Gemeinnützigkeit bereits gefährdet. Die Entscheidungen von Finanzämtern und Gerichten in der jüngeren Vergangenheit, mit denen anerkannten Organisationen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wurde, unterstreichen den Handlungsbedarf.

Hier den gemeinsamen Aufruf unterzeichnen!



Dokumente:

Update vom 29.11.2021

Ampel-Koalition will Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren


Die Ampel-Koalition möchte das Gemeinnützigkeitsrecht modernisieren, Zwecke ergänzen und Unsicherheiten beseitigen. Das ist auch ein Erfolg der Arbeit unserer Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung". Hier die Formulierungen im Koalitionsvertrag: "Wir modernisieren das Gemeinnützigkeitsrecht, um der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtsprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken und konkretisieren und ergänzen gegebenenfalls hierzu auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke." (Seite 117) Und: "Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden." (Seite 165)

Hier eine Bewertung der Passagen aus dem Koalitionsvertrag...

Update vom 5.10.2021

Gespräche mit Parteien im Zuge der Sondierungen und Koalitionsverhandlungen


Schon fast 400.000 Menschen haben die Petition "Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!" unterschrieben und fordern von Noch-Finanzminister Olaf Scholz und der Bundesregierung, den Wert zivilgesellschaftlichen Engagements für eine lebendige Demokratie anzuerkennen und sicherzustellen, dass die Beteiligung an der politischen Willensbildung nicht zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt. Bald werden wir eine neue Bundesregierung haben und es gibt Chancen, dass wir mit unseren Forderungen durchdringen.

Die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" mit ihren mehr als 180 Vereinen und Stiftungen wird dafür bei den Parteien werben, die über eine Koalition verhandeln. Doch auch Sie können dabei mitmachen und mit Menschen sprechen, die in den beteiligten Parteien aktiv sind. Sie können Bundestagsabgeordnete ansprechen, aber auch andere Parteimitglieder. Es kommt darauf an, dass die Personen sich in ihren Parteien Gehör verschaffen, die Demokratiepolitik größer denken; die die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Organisationen als Themenanwält*innen und als Wächter*innen etwa von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten kennen. Gemeinnützigkeit darf nicht nur eine Fußnote im Steuerrecht sein, sie muss mit Demokratiepolitik und Engagementpolitik zusammen gedacht werden.

Dafür braucht es in Sondierungen und Verhandlungen einen eigenen Schwerpunkt. Es ist eine traurige Erkenntnis, dass Demokratiepolitik in Deutschland vielleicht zuletzt von Willy Brandt (Wir erinnern uns an seine viel zitierte Aussage: "Mehr Demokratie wagen") als Schwerpunkt gesetzt wurde - dabei wäre der demokratische Aufbruch in der DDR dafür ein wichtiger Impuls gewesen. Dass Demokratie schwierig, sich wandelnd und auch bedroht ist, zeigen die Wahlergebnisse. Weil politische Prozesse Zeit brauchen und wir keine schnellen, aber schlechten Kompromisse wollen, legen wir den Parteien zwei Geschwindigkeiten nahe:

  1. Es braucht Sofortmaßnahmen, also konkrete Vereinbarungen, was im Gemeinnützigkeitsrecht zügig geändert wird, insbesondere weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte oder soziale Gerechtigkeit sowie Klarstellungen zur politischen Betätigung.
     
  2. Ein klar ausgestalteter Prozess ist nötig, in dem Grundsatzfragen der Demokratie inkl. der Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie auch die politische Einmischung durch andere Verbände, Unternehmen und finanzkräftige Einzelpersonen diskutiert und Vorschläge gemacht werden. Zu dem vereinbarten Prozess muss gehören, dass zivilgesellschaftliche Organisationen und wissenschaftliche Expertise einbezogen werden und es einen Zeitplan zur Umsetzung der Ergebnisse gibt.


Leitplanken für diesen Weg der zwei Geschwindigkeiten hatten wir vor der Wahl bereits hier aufgeschriebenDieses Vier-Seiten-Dokument können Sie nutzen, wenn Sie mit Parteimitgliedern sprechen. Das wäre eine wichtige Verstärkung. Danke für Ihre Unterstützung!

Update vom 23.8.2021

Weitere Fortschritte nach der Bundestagswahl
erreichen - was sagen die Parteien?


Ungefähr fünf Prozent unseres Aufrufs sind erfüllt: Ende 2020 hatten Bundestag und Bundesrat Klimaschutz als neuen gemeinnützigen Zweck ins Gesetz geschrieben. Doch weitere Zwecke wie Förderung der Menschenrechte fehlen noch. Ebenso fehlt die Klarstellung, dass Zwecke wie Klimaschutz natürlich auch mit politischen Mitteln verfolgt werden dürfen. Zudem brauchen Vereine und Stiftungen die Freigabe, sich bei Gelegenheit über ihren spezifischen Zweck hinaus zu engagieren: Wenn etwa offenbar wird, dass der Klimawandel hier bereits zu Katastrophen führt, sollte sich auch der Gesangsverein für die Opfer und für die Vorsorge engagieren dürfen.

Was die Große Koalition vor einem Dreivierteljahr nicht schaffte, kann die nächste Koalition nach der Bundestagswahl nachholen. Hier haben wir zusammengestellt, was welche derzeit im Bundestag vertretene Partei dazu verspricht. Dort sind auch Details zu den Forderungen und ein Handlungsplan für die nächste Koalition zu finden.

Wie nötig eine Klarstellung wäre, welche politische Einmischung für gemeinnützige Zwecke erlaubt ist, zeigen die Wochen vor der Bundestagswahl. Fast wöchentlich erreichen Anfragen von Vereinen die Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung": Dürfen wir zu einer Demonstration aufrufen? Ist unsere Gemeinnützigkeit gefährdet, wenn wir diesen oder jenen Aufruf unterzeichnen? Dürfen wir Bundestags-Kandidat*innen zu einer Diskussion einladen?

Eine Klarstellung im Gesetz hatte die Bundestagsfraktion von CDU/CSU verweigert, weil doch alles schon möglich sei. Doch als das Bundesfinanzministerium diese Erläuterung in den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) schreiben wollte, sperrten sich unter anderem die CDU/CSU-Landesfinanzminister*innen erneut. Die Erläuterung im Erlass wäre wichtig gewesen, weil darin Vereine und die Beamtinnen und Beamten im Finanzamt nachschlagen, das den Status der Gemeinnützigkeit prüft.

Weiterführende Infos:

Update vom 2.8.2021

Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) legt Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit vor


Der heute von der GFF vorgestellte Gesetzesentwurf ist eine gute Diskussionsgrundlage mit Blick auf die nächste Regierungskoalition. Der Entwurf greift die Forderungen unserer Allianz auf. Zusätzlich sieht er u.a. Regelungen zur Offenlegung von großen Spenden vor. In einem weitergehenden Policy-Paper werden mögliche Entwicklungen benannt.

Hier mehr Infos dazu...

Update vom 7.7.2021

Jura-Professor stellt fest: Rechtsunsicherheit beschränkt die Vereine, die für eine aktive Zivilgesellschaft nötig sind


Der Jura-Professor Sebastian Unger hatte im Auftrag der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) untersucht, welche verfassungsrechtlichen Spielräume es für politische Betätigungen im Gemeinnützigkeitsrecht gibt. Jüngst antwortete er im Interview mit "Zeit Online" auf Fragen, wie politisch gemeinnützige Vereine sein dürften. Die Frage sei für einen Großteil der Vereine zwar nicht relevant, doch die Rechtsunsicherheit verunsichere "genau diejenigen politischen Vereine und Organisationen, die man für eine aktive Zivilgesellschaft besonders braucht. [...] Wir wissen natürlich nicht, wie viele von diesen Organisationen sich in vorauseilendem Gehorsam weniger trauen, weniger politisch sind, weil sie Angst vor dem Entzug der Gemeinnützigkeit haben. Diese Fälle landen dann nie beim Finanzamt oder in der Öffentlichkeit." Poltisches Engagement nur in Vereinen zu verorten, sei "ein zu enges Verständnis von Demokratie". Es brauche auch eine politisch aktive Zivilgesellschaft jenseits von Parteien.

Update vom 25.3.2021

Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) wieder als gemeinnützig anerkannt


Die Bundesvereinigung kann nun wieder Spendenbescheinigungen ausstellen. Die Landesvereinigungen und andere gemeinnützige Vereine können Geld an den Verein weitergeben - das war zuletzt nicht mehr möglich. Aber der Streit der VVN-BdA ist nicht beendet: Der Verein bekam jetzt einen Anerkennungsbescheid für 2019. Der Einspruch gegen den Aberkennungsbescheid für die Jahre 2016 bis 2018 ist noch nicht entschieden und das Problem mit der Beweislastumkehr im Gesetz nicht behoben.

Hier das Statement unserer Allianz dazu...

Update vom 24.3.2021

Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Change.org


Zwei Jahre nach einer entsprechenden Ankündigung hat die Berliner Finanzverwaltung dem deutschen Change.org-Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das teilte der Verein bereits  vergangene Woche mit und legte zugleich Einspruch gegen den Bescheid ein. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass eine Petitionsplattform den Zweck "Förderung des demokratischen Staatswesens" nur dann erfüllt, wenn sich die Petitionen an staatliche Akteure richten. Doch wenn auch Unternehmen adressiert würden, verletze dies das Prinzip der Ausschließlichkeit.

Hier das Statement unserer Allianz dazu...

SWR-Radio hat gestern einen 25-Minuten-Beitrag gesendet, der die Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht kompakt und klar beschreibt: "Wer definiert Gemeinnützigkeit?", fragt die Journalistin Christine Werner und kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Zivilgesellschaft politischer geworden ist. Hier zum Nachhören...

Update vom 1.3.2021

Attac legt Verfassungsbeschwerde ein


Nachdem Anfang des Jahres der Bundesfinanzhof zum zweiten Mal und endgültig die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac bestätigt hat, legte das globalisierungskritische Netzwerk heute Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung ein. Derzeit ist offen, wann das Bundesverfassungsgericht den Fall verhandelt und mit welchem Ausgang - aber wohl nicht mehr vor der Bundestagswahl. Wenn sich die Verfassungsrichter*innen mit dem Thema umfassend beschäftigen, sind mindestens klare Hinweise an den Gesetzgeber zu erwarten, was möglich und was sinnvoll ist.

Hier das Statement unserer Allianz dazu...

Weiterführende Infos:

Update vom 21.12.2020

Erste Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht


Nach wochenlangen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat diese Woche das Jahressteuergesetz verabschiedet und damit erste Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen.

Hier eine Übersicht der Änderungen...

Die vergangenen Wochen und Monate waren ein Tauziehen verschiedener politischer Positionen im Bund. Auf der einen Seite diejenigen, die eine moderne Zivilgesellschaft stärken wollen und den vielen gemeinnützigen Organisationen Rechtssicherheit bieten wollen. Auf der anderen Seite diejenigen, die an altem festhalten und die Probleme der Zivilgesellschaft nicht sehen (wollen). Gewonnen haben am Ende beide Seiten ein wenig: auf der einen Seite gibt es neue Zwecke, die moderne gesellschaftliche Realitäten abbilden. Auf der anderen Seite gibt es immer noch keine Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen.

Der angepasste Zwecke-Katalog erleichtert vielen Organisationen ihre Arbeit. Neben Umweltschutz wird nun auch Klimaschutz gemeinnützig - so wie auch Freifunk, Ortsverschönerung und Friedhofspflege/Unterhalt von Gedenkstätten für Sternenkinder. Und nicht zuletzt wurde im Zwecke-Katalog der Begriff "rassisch" durch "rassistisch" ersetzt. Es heißt nun: "Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte".

Damit bringt der Bundestag das Gemeinnützigkeitsrecht langsam ins 21. Jahrhundert. Gleichzeitig geht er einen ersten Schritt hin zu einer Anerkennung der Rolle von Zivilgesellschaft in einer modernen Demokratie. Zivilgesellschaft ist nicht nur Sportverein und Karnevalsgesellschaft. Zivilgesellschaft sind auch nicht-staatliche und nicht-kommerzielle Akteur*innen als Wächter*innen über Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit oder Anwält*innen für Themen.

Der nächste Schritt muss die Klarstellung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen sein. Hier konnte sich die Koalition nicht einigen. Laut CDU/CSU-Fraktion sei das bereits problemlos möglich - viele Vereine machen andere Erfahrungen. Wir werden weiter dafür arbeiten, dass gemeinnützige Vereine ebenso wie Finanzämter Rechtssicherheit und Klarheit erhalten, damit aus Sorge um den Gemeinnützigkeitsstatus nicht wichtiges Engagement für Demokratie und Menschenrechte unterbleibt!

Update vom 4.12.2020

Einigung zum Jahressteuergesetz -
ohne Klarstellung politische Mittel


Gestern haben sich die Koalitionsfraktionen nach mehreren Verschiebungen auf das Jahressteuergesetz geeinigt. Leider ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln. Dies bedauern wir sehr, auch wenn es einige Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen geben wird. Besonders freut uns, dass der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität nun endlich einen eindeutigen gemeinnützigen Zweck erhält. Auch die Aufnahme des Klimaschutzes ist ein großer Schritt nach vorne. Doch von den Vorteilen bleiben die Vereine ausgeschlossen, die ihre Zwecke überwiegend mit politischen Mitteln wie Demonstrationen oder Forderungen an die Regierung verfolgen.

Mehr Infos zur Einigung gibt es hier...

Es ist sehr schade, dass sich die Regierungsparteien auf entscheidende Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht nicht einigen konnten. Dadurch besteht die Gefahr, dass anti-demokratisches Engagement unwidersprochen bleibt, weil sich ein Sportverein oder ein Heimatverein nicht sicher sind, ob sie dagegen halten können, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu riskieren. Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.

Die intensiven Verhandlungen der Koalition in den letzten Monaten zeigen, dass es Bewegung in dem Thema gibt und wir unsere Bemühungen jetzt nicht aufgeben dürfen. Wir werden uns als Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" weiterhin für die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmens für zivilgesellschaftliches Handeln einsetzen.

Weitere aktuelle Informationen

Update vom 6.11.2020

Jetzt gilt es: Endspurt für das Jahressteuergesetz (JStG)


Am heutigen Freitag sollte das JStG eigentlich verabschiedet werden - doch es wurde verschoben, da es in der Großen Koalition noch Beratungsbedarf gibt: Die Union möchte die Ehrenamts- und Übungsleiter*innenpauschale erhöhen, nicht aber neue Zwecke in die Abgabenordnung aufnehmen oder politische Betätigung für den eigenen Zweck erlauben. Und das, obwohl die Mehrheit der Landesfinanzminister*innen genau dies im September vorgeschlagen hatte... Sicher ist: Die SPD besteht auf diesem Kompromiss und möchte Klarstellungen zur politischen Tätigkeit für gemeinnützige Zwecke aufnehmen. Es besteht also weiterhin die Chance, die Koalitionsfraktionen davon zu überzeugen, wichtige Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht vorzunehmen und damit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr Rechtssicherheit zu bieten.

Update vom 14.10.2020

Entscheidungen im Bundesrat - wir bleiben dran!


Anders als die Landesfinanzminister*innen, die sich am 24. September für eine Klarstellung bei der politischen Betätigung zivilgesellschaftlicher Organisationen ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesratsmehrheit am vergangenen Freitag dagegen ausgesprochen. In seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz schlägt der Bundesrat zwar viele Erleichterungen für Vereine und Stiftungen und die Einführung neuer Zwecke wie Klimaschutz vor, lehnte jedoch einen wichtigen Antrag ab: Die politische Betätigung für den eigenen Zweck. Offenbar sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr politischen Handlungsspielraum einzuräumen. Damit verkennt er, wie wichtig das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für die Demokratie ist. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Zwecke sind richtig, gehen aber nicht weit genug.

Denn auch Klimaschutz, „Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden“ und Dorfverschönerung sind nur halb so viel wert, wenn sie nicht mit politischen Mitteln verfolgt werden können. Ist ein Verein für Dorfverschönerung überzeugt, dass der Neubau des Rathauses das Dorfbild verschandelt, muss er Einfluss auf politische Entscheidungsträger*innen nehmen können. Werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität diskriminiert, benötigen sie mehr als nur warme Worte – es braucht eine Lobby, die politische Forderungen zur Gleichstellung erhebt und staatliches Handeln kritisch beobachtet. Und wenn sich ein Karnevalsverein zu rassistischen Anschlägen äußert, ist das ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft.

Was die Landesfinanzminister*innen in ihrem Beschluss erkannt haben, entfällt beim Votum des Bundesrats: „Elementare Bestandteile einer lebendigen Demokratie sind eine kritische Zivilgesellschaft und starke Organisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten, sich einmischen und Stellung beziehen. Die selbstlose Beteiligung an der öffentlichen Meinungsbildung sowie der politischen Willensbildung sind Kennzeichen des zivilgesellschaftlichen Engagements und ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens.

Zivilgesellschaftliche Organisationen leisten aufgrund gewandelter gesellschaftlicher Strukturen einen immer größeren Beitrag zur gesellschaftlich-demokratischen Debatte. Das politische Engagement der Zivilgesellschaft nimmt kontinuierlich zu, politische Willensbildung erfolgt nicht mehr nur ausschließlich durch Parteien.“ Es liegt nun an der Bundesregierung und dem Bundestag, das Gemeinnützigkeitsrecht ins 21. Jahrhundert zu bringen und Rechtssicherheit für die vielen Vereine und Stiftungen zu schaffen, die seit Jahren verunsichert sind. So könnte sich die Bundesregierung entscheiden, die von den Landesfinanzminister*innen vorgeschlagenen Änderungen dennoch aufzunehmen, die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen oder Bundesfinanzminister Olaf Scholz den von ihm angekündigten Gesetzesentwurf zum Gemeinnützigkeitsrecht vorlegen. Es bleibt allerdings offen, ob eine solche Initiative im Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit erhält. Was die Entscheidung von Freitag vor allem zeigt: Die Arbeit der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” geht weiter.

Wir setzen uns weiterhin für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ein und stehen in engem Dialog mit politischen Entscheidungsträger*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur*innen.

Update vom 3.3.2020

„Nicht-Anwendungserlass“ mildert Wirkung des Attac-Urteils


Vergangene Woche hat das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit von Attac verneint. Der Vorsitzende des hessischen Senats, Helmut Lotzgeselle, machte aber mehrfach deutlich, dass die Entscheidung nicht seinen eigenen Überzeugungen entspricht, sondern durch enge Vorgaben des Bundesfinanzhofs (BFH) zustande gekommen sei. Dieser hatte genau ein Jahr zuvor das vorhergehende Urteil des Finanzgerichts aufgehoben, aber nicht abschließend über die Gemeinnützigkeit von Attac entschieden. Der BFH hatte dem Landesgericht enge Vorgaben zur Interpretation des Zwecks der politischen Bildung gemacht, aber nicht zu anderen Zwecken.

Als Reaktion auf diese Entwicklung einigten sich die Finanzminister*innen von Bund und Ländern auf einen Erlass, um die in diesem Jahr befürchteten hunderten Aberkennungen der Gemeinnützigkeit in Folge des Attac-Urteils des Bundesfinanzhofs zunächst zu vermeiden. Der Erlass soll eine Atempause verschaffen, um gesetzliche Anpassungen vorzunehmen. Das Bundesfinanzministerium ist mit der Initiative unter anderem einer Anregung der "Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung" nachgekommen, der auch der OMNIBUS für Direkte Demokratie angehört.

Hier mehr Informationen...

Update vom 9.1.2020

Vor neun Monaten hat die Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung” die Petition "Zivilgesellschaft nützt der Gemeinschaft: Politische Beteiligung ist #gemeinnützig!" gestartet und erreicht, dass ein Gesetzesentwurf zur Gemeinnützigkeit im Bundesfinanzministerium geplant und zwischen den Landesfinanzminister*innen beraten wird. Aber es liegt noch nichts vor. Angeblich will das Bundesfinanzministerium noch im Januar 2020 einen Entwurf ins Kabinett geben. In den vergangenen Wochen haben sich die Ereignisse überschlagen. Jede Woche gab es neue Nachrichten zum Thema Gemeinnützigkeit. Nach Attac und Campact haben mit dem Demokratischen Zentrum Ludwigsburg (DemoZ) und der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) zwei weitere Vereine bekanntgegeben, dass ihnen die Gemeinnützigkeit entzogen wurde. Dem Change.org-Verein droht nun dasselbe. Die Fälle sind zum Teil verschieden gelagert, aber zeigen zusammen sowohl die erheblichen Lücken im Recht der Gemeinnützigkeit als auch den dringenden Handlungsbedarf. Im Jahr 2019 ist der Verlust der Gemeinnützigkeit von fünf Organisationen bekannt geworden. 

Anfang November 2019 wurden Überlegungen aus dem Bundesfinanzministerium bekannt, wie dieses Problem vermeintlich gelöst werden soll: Die Überlegungen wären darauf hinausgelaufen, die Möglichkeiten noch weiter zu beschränken, dass sich gemeinnützige Vereine politisch einmischen können. Nach heftiger Kritik ruderte Finanzminister Olaf Scholz Ende November zurück. Wir atmen erst einmal auf, denn: Damit ist diese Verschlechterung des Status Quo abgewehrt. Das ist auch ein Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit. Doch mehr als ein kurzes Luftholen wird nicht möglich sein. Denn der Status Quo reicht uns nicht. Eine Vielzahl von Vereinen und Stiftungen fühlt sich durch das unklare Gemeinnützigkeitsrecht weiterhin bedroht. In den nächsten Wochen wird sich die Debatte vermutlich zuspitzen. Dann will das Bundesfinanzministerium angeblich einen Gesetzesentwurf ins Bundeskabinett einbringen. Ende Januar hat der Bundestags-Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eine Anhörung zum Gemeinnützigkeitsrecht angesetzt. Die Allianz wird sich in den kommenden Wochen weiter unter Hochdruck dafür einsetzen, dass sich gemeinnützige Vereine künftig rechtssicher für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke einsetzen können - auch mit politischen Mitteln.

Hier mehr Infos zu den zurückgezogenen Überlegungen... 

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