In öffentlicher Anhörung wird der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am 12. Mai ab 16 Uhr über die Volksinitiative beraten. Die Vertrauenspersonen Thérèse Fiedler, Gregor Hackmack und Bernd Kroll werden die Forderungen präsentieren und die Nachfragen der Abgeordneten beantworten.
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Hintergrund:
Die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide werden seit 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder - in erster Linie vom Hamburger Senat - im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch sich widersprechende Maßnahmen unterlaufen. Ein prominentes Beispiel ist der Abriss des Bismarckbades in Altona. Dieses schöne alte Jugendstilbad wurde trotz Bürgerentscheids im Jahr 2005 abgerissen. Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren “Der wilde Wald bleibt” im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat kassiert werden.
Daher sollen Senat und Bürgerschaft unverzüglich alle notwendigen Schritte unternehmen, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren sollen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden dürfen. Zudem wird gefordert, dass erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden dürfen.
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