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Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen

26. November 2021

Ansprechpartner
Michael von der Lohe
Telefon: +49 (0)2302 9567076
E-Mail: vdlmaps on@omnibus.org

Neben einer Reform des Bundestagswahlrechts, wie z.B. die Verkleinerung des Bundestages oder die Einführung eines Wahlrechts ab 16 Jahren, braucht es auch ein modernes Wahlrecht in den Kommunen. Eine von den Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch entwickelte Idee will nun unser Partner Mehr Demokratie mit seinem Landesverband in Thüringen zum Gesetz werden lassen und hat dazu eine Öffentliche Petition an den Thüringer Landtag gestellt.

Das konkrete Ziel der Petition ist es, eine „Experimentier-Klausel“ in das Kommunalwahlgesetz einzubauen und sieben Instrumente, mit denen sich die Wahlen attraktiver gestalten lassen, im Gesetz zu beschreiben, um so die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Dafür wurde ein konkreter Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Damit könnte der Gemeinde- oder Stadtrat selbst entscheiden, wie er die Wahl interessanter machen kann. Dann könnten vielleicht die Wahllokale zwei Wochen lang geöffnet sein. Oder die Briefwahlunterlagen müssten nicht erst beantragt werden, sondern würden allen Wahlberechtigten automatisch gleich nach Hause geschickt. Unterzeichnen können die Öffentliche Petition alle, nicht nur die, die in Thüringen wohnen. Kommen 1.500 Unterschriften zusammen, gibt es eine Anhörung im Petitionsausschuss. Dann kann Ralf-Uwe Beck vom Landesverband Mehr Demokratie Thüringen die Idee mitten in den Landtag tragen und sie könnte zum Modell für andere Länder werden.

Bitte helfen Sie jetzt mit Ihrer Unterschrift! Es dauert nicht länger als drei Minuten. Erst kurz registrieren, dann unterzeichnen: ­

Jetzt hier mitmachen


Hier eine Anleitung:
Ganz oben in der Navigation rechts „Registrieren“ anklicken. Dann Name, Anschrift sowie Mailadresse eingeben und ein mindestens 8-stelliges Passwort festlegen. Danach auf die Seite der Petition "Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen" gehen: https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/2260 Oben rechts erscheint „Petition mitzeichnen“. Dies anklicken. Fertig.
 

Die sieben Instrumente, die mit der Petition gefordert werden:
 

  1. Automatische Zustellung der Briefwahlunterlagen
    Alle Wählerinnen und Wähler erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch; die Beantragung entfällt.
     
  2. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte Wahlzeiten
    Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.
     
  3. Proteststimmen und Stimmenthaltung
    Wer von der Parteienlandschaft insgesamt frustriert ist, könnte das kenntlich machen. Bisher machen Unzufriedene ihr Kreuz bei einer „Protestpartei“ oder den Stimmzettel ungültig oder gehen gar nicht zur Wahl. Mit der Proteststimme besteht sogar die Möglichkeit, zwischen mehreren Formen des Protests bzw. der Stimmenthaltung wählen zu können. Die Proteststimmen haben keinen Einfluss auf den Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum Signal an die Gesellschaft werden.

    Differenzierungsvorschlag:
    1. Ich lehne alle Bewerberinnen und Bewerber ab.
    2. Ich lehne alle von den Bewerberinnen und Bewerbern
        vertretenen politischen Programme ab.
    3. Ich enthalte mich der Stimme.
     
  4. Offizielle Informationen über Bewerberinnen
    und Bewerber an alle Wahlberechtigten

    Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl, den antretenden Parteien sowie Kandidatinnen und Kandidaten – ähnlich der Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.
     
  5. Absenkung des Wahlalters
    Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an ein Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig eintragen können; nur diese sind wahlberechtigt.
     
  6. Integrierte Stichwahl
    Diese ermöglicht es, bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen möglicherweise notwendigen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl wird in den ersten Wahlgang integriert. Hier können Kosten gespart werden.
     
  7. Wahlpflicht
    Das ist das umstrittenste, aber wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung (in Australien liegt damit die Wahlbeteiligung bei 90 %); notwendig wäre allerdings ein Bußgeld von z.B. 5 Euro.


Selbst wenn eine Kommune keines der Instrumente nutzt - allein die Diskussion im Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag, wie die Wahlbeteiligung gesteigert werden könnte, wäre bereits eine Bereicherung der Demokratie.

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