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Keine Volksabstimmung im Koalitionsvertrag

30. November 2021

Ansprechpartnerin
Brigitte Krenkers
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Die Volksabstimmung fehlt im Koalitionsvertrag. Damit wird die Bevölkerung wieder von der unmittelbaren Gestaltung des Zusammenlebens ausgeschlossen. So anders in der Schweiz...

Wie fühlt es sich für uns an, wenn die Schweizer Bürgerinnen und Bürger über wichtige Themen abstimmen können, z.B. letzten Sonntag: über ein Covid-19-Gesetz und über eine Volksinitiative zum Pflegenotstand. Beide wurden mit Mehrheit angenommen. Die Stimmung vor dem Volksentscheid über das Covid-19-Gesetz war viel aufgeheizter als sonst bei Abstimmungen, aber sie haben es geschafft. Das Thema war den Menschen wichtig.

Die Beteiligung lag bei hohen 65,7 Prozent und bei der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz haben 62 Prozent für das Gesetz gestimmt. Das Parlament ist durch diese Volksabstimmung gestärkt und weiß sich mit den Bürger:innen einig. Der Schweizer Politikwissenschaftler Claude Longchamp sagt selbst dazu: "In der ausgebautesten direkten Demokratie der Welt erstaunt es nicht, dass man sogar über dringlich erlassene Gesetze gegen Notstände abstimmen kann. 50.000 Unterschriften seitens der Bürgerschaft reichen für eine Volksentscheidung."

Die Schweizerinnen und Schweizer können ihre Zweifel gegenüber Entscheidungen der Regierung in Form einer Volksinitiative oder eines Vetos in die Öffentlichkeit und zur Abstimmung bringen. Die Erfahrungen tragen auch dazu bei, dass die Schweizer Bürgerinnen und Bürger viel eher Falschmeldungen oder Manipulationen durchschauen. Sie haben sich in zahlreichen Wahl- und Abstimmungskämpfen die Fähigkeit erworben, die jeweiligen Positionen sachlich zu bewerten. Auch die Berichterstattung scheint fairer, sachlicher und ausgewogener zu sein. Die Volksabstimmmung bringt die Bürger:innen auf Augenhöhe mit ihrer Regierung. Wut und Protest entstehen kaum.

Das Ohr des Parlaments (Volksvertretung) ist in der Schweiz immer nah am Volk, da jede Entscheidung des Parlaments auch von der Bevölkerung geändert werden kann. Wer Kritik hat oder eine Idee, wie etwas besser rechtlich gelöst werden kann, kann dies über den Weg der Volksinitiative jederzeit in die Öffentlichkeit und Abstimmung bringen. Die Demokratie ist immer in Bewegung und jede Volksabstimmung ist eine große Bildungsveranstaltung. Dies gilt in der Schweiz auf allen Hoheitsebenen - Stadt, Land und Bund.

Was muss geschehen, damit die Volksabstimmung in Deutschland auf der Bundesebene eingeführt wird?

Wir brauchen ein Initiativrecht, um Themen aufzugreifen und abzustimmen, die auch die neue Regierung mit ihrem Koalitionsvertrag nicht oder nur unzureichend löst. Auch um Vorschläge aufzugreifen, die z.B. die bundesweiten Bürgerräte Klima und Demokratie vorgelegt haben.

Der Themenstau ist gewaltig: Privatisierung der Krankenhäuser, Klimagesetze, Tierhaltung, ein neues Mediengesetz, der Schutz unserer Gemeingüter, Gewässer, Böden, Wälder usw. ... Wir wollen zu einer Gemeinschaft von freien Menschen werden, die die Regeln selbst bestimmt, unter denen sie leben will - gleichberechtigt. Dann können wir die soziale Krise (Kälte) lösen, in der sich die Ursache für die Klimakrise (Wärme) verbirgt.

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