„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ geht die existentielle Wohnungsnot nicht an der Oberfläche, sondern grundsätzlich an. Es zielt auf die Vergesellschaftung des Eigentums an großen Immobilienbeständen. Und hier zeigt sich das Neue, Zukünftige des Volksbegehrens: es wird nicht etwa eine Verstaatlichung des Eigentums anvisiert, sondern eine Vergesellschaftung.
Das entstehende Gemeineigentum soll als „rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts“ verwaltet werden. Hier wird also eine Unternehmensform ins Auge gefasst, die weder privatwirtschaftlich eigennützig ist, noch staatlich fremdbestimmt. Eine Unternehmensform der Selbstverwaltung, in der die Mitarbeiter*innen des Unternehmens, die Mieter*innen, die öffentliche Stadtgesellschaft und Vertreter*innen des Senats zusammenarbeiten und verantwortlich die Pflege und Nutzung der Wohnungsbestände gestalten.
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Wenn bis zum 25. Juni 175.000 stimmberechtigte Berlinerinnen und Berliner unterzeichnen, kommt es im September zum Volksentscheid! Mehr Informationen zum Inhalt des Volksbegehrens finden Sie hier.
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