„Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen. [...] Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.“
(Quelle: Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021)
Wir vom OMNIBUS freuen uns sehr über dieses Urteil im Sinne der jüngeren Menschen und zukünftiger Generationen. Es deutet das Wesentliche des künstlerischen Umganges mit dem Leben an.
Wenn unser gegenwärtiges Handeln, unsere Suche nach dem rechten Maß, dem inneren Erleben von Stimmigkeit folgt, dann bildet sich auch eine Zukunft, in der wir leben können und gerne leben wollen.
Auch die Naturwissenschaft braucht dringend einen Lebensbegriff, eine aus dem künstlerischen entstehende Moralität, um eine wachsende Sicherheit für das Stimmige auszubilden. Der alles entscheidende Klimawandel findet in unserem Inneren statt. Was vom Machbaren tue ich oder lasse ich. Künstler wollen und tragen die Verantwortung für ihr Tun und dessen Ursache liegt in der Zukunft.
„Jeder Mensch ist ein Künstler.“ - Joseph Beuys