Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine sehr gute Staatsgrundlage. Wir können den Menschen dankbar sein, die es geschrieben haben. Es enthält sogar einen Schatz, ein entscheidendes demokratisches Mehr, ein Ideal, das aber von der Politik fahrlässig behandelt wird.
Um wiederum und wiederum darauf hinzuweisen, sei es hier erneut genannt:
Artikel 20 (2) GG
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Seit 75 Jahren fehlt das Ausführungsgesetz für Abstimmungen auf der Bundesebene!
Wer sich Sorgen um die Demokratie macht und dabei nicht an das Initiativrecht der Menschen für Veränderungsvorschläge denkt, die wir gemeinsam beraten und abstimmen, der nimmt sich und seine Mitmenschen nicht ernst. Die zunehmende Unzufriedenheit, die sich bereits gewaltsam äußert, hat in dieser Vernachlässigung ihren Ausgangspunkt. Alle vier Jahre die Gestaltungsmacht an andere zu delegieren, ohne selbst direkt Verantwortung übernehmen zu können, ist für eine Gemeinschaft entwürdigend. Womit wir bei Artikel 1 wären.
Artikel (1) GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wenn man dem aber 75 Jahre im Grunde nicht nachkommt, dann muss man sich wahrlich über kaum noch etwas wundern, schon gar nicht wenn man 1990 „neue Bundesländer“ ohne die im Grundgesetz vorgesehene Abstimmung und damit Zustimmung in für sie neue Verhältnisse zieht.
Artikel (146) GG
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt (dies ist die geänderte Fassung, die die Menschen aus der ehemaligen DDR ungefragt vereinnahmt und das eigene Vorgehen im Nachhinein legitimiert), verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Die Forderung, das Grundgesetz per Abstimmung zur Verfassung zu machen, ist ja sogar politischerseits im Raum. Wir sollten uns selbst ernst nehmen und diesen Prozess jetzt vehement einfordern. Dann können wir auch die Volksabstimmung explizit und klar in diese Verfassung integrieren.
Also kein weiteres Jubiläum für unser Grundgesetz, nur noch Geburtstagsfeiern für eine gemeinsam abgestimmte Verfassung.