OMNIBUS für Direkte Demokratie

Aktionsaufruf: Startet kommunale Bürgerentscheide für das Trinkwasser und gegen den Ausverkauf des öffentlichen Eigentums!


Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger, liebe Freundinnen und Freunde,

immer schneller und häufiger verkaufen unsere Politiker öffentliches Eigentum, öffentliche Güter, Elektrizitätswerke, Krankenhäuser, öffentlichen Nahverkehr und vor allem eines: das Trinkwasser! Damit wollen sie in gewisser Ausweglosigkeit durch den Verkauf der "Daseinsvorsorge" noch einmal Kasse machen, um den Haushalt aufzupäppeln. Das geht aber nur einmal! Gleichzeitig verlieren die Bürger zunehmend demokratische Einflussmöglichkeit; eine Erosion der Demokratie hat begonnen. Wir steuern einem Ausverkauf unseres Staates entgegen, an globale Konzerne, die dem Profit verpflichtet sind und letztlich faktisch das Sagen haben. Wenn alles verkauft ist, haben die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr viel zu melden...

Im Falle der Trinkwasserversorgung kann der Ausverkauf besonders bedrohlich sein: Wasser ist Leben, Leben ist Wasser und es ist unmöglich ohne Wasser zu leben. Deshalb machen wir uns in höchstem Maße erpressbar, wenn wir unser Wasser verkaufen. Wir müssen letztlich JEDEN Preis bezahlen, um Trinkwasser zu bekommen! Unsere Gesetze, Grundgesetz, Gemeindeordnung, und auch der europäische Grundlagenvertrag, legen die Daseinsvorsorge - und damit auch das Wasser - in die Hände der Kommunen. Aus gutem Grunde: die Lebensgrundlagen können und dürfen nicht verkauft-, sie dürfen nicht zum Spekulationsobjekt werden. Doch diese Gesetze werden mißachtet.

Das sogenannte GATS-Abkommen (Handel mit öffentlichen Dienstleistungen) verschärft all dies noch, indem es auch den Handel mit der Daseinsvorsorge weltweit völkerrechtlich bindend festschreiben will! Die Verhandlungen finden weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, also hinter verschlossenen Türen. Das GATS-Abkommen soll bis 2005 weltweit bindend Gültigkeit erlangen und würde sich, im Falle des Inkrafttretens, über alle anderen Gesetze und internationale Abkommen stellen. So könnten z.B. Umweltabkommen und Menschenrechte zu Makulatur wer-
den. Die Unterschrift eines Landes unter das GATS-Abkommen ist bindend. Es würde den Ausverkauf öffentlicher Güter auf unabsehbare Zeit festschreiben. Wesentliche Lebensbereiche, Schule, Gesundheit, Soziales, wären dadurch von Profitmaximierung bestimmt. Dennoch halten unsere Regierungen den Steigbügel für eine schleichende "Machtübernahme" internationaler Konzerne. Dagegen steht unser Grundgesetz, welches festschreibt, dass die Bürgerschaft der Souverän ist und nicht etwa internationale Konzerne. Und es fordert uns auf, Angriffe auf die demokratische Verfassung abzuwehren.

Bürgerentscheide sind das stärkste demokratische Instrument der Bürgerinnen und Bürger, mit dem die Lebensbedingungen gestaltet werden können.

Daher stellt sich die brennende Frage: Wie können wir den Ausverkauf öffentlicher Güter wirkungsvoll stoppen? Inzwischen gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeit, von kommunalen und landes- weiten Bürgerentscheiden. Die formalen Voraussetzungen sind, je nach Bundesland, unterschiedlich. Bürgerentscheide haben in vielen Fällen zum Erfolg geführt. Sie wirken mobilisierend und ein wichtiges Thema kann so zum Stadtgespräch gemacht und ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden!

Nachfolgend einige Beispiele, die Mut machen:
In Ottobeuren in Bayern verhinderten die Bürger den Verkauf der kommunalen Wasserrechte. Zweidrittel der Wähler in Münster stimmten am 16. Juni 2001 gegen die Privatisierung der Stadtwerke. Im ersten landkreisweiten Bürgerentscheid Schleswig-Holsteins votierte in Nordfriesland eine satte Mehrheit für den Verbleib der vier Kreis-Krankenhäuser in öffentlicher Hand. In Zwickau und Hamburg unterschrieben jeweils über 20.000 Wähler gegen Klinik-Privatisierungen, in Landau wehrt sich Attac gegen den Verkauf der Müllabfuhr. Am 15. September stimmten die Aachener Bürgerinnen und Bürger über die Privatisierung des städtischen Wohnungsbaus ab. In der Stadt Kulmbach wurde ein Bürgerentscheid "Nix mit Abwassertricks" eingeleitet, mit dem Ziel, einen geplanten "Cross Boarder Leasing"-Vertrag zu verhindern. Die Stadt Kulmbach wollte die Kläranlage und die Abwasserleitung an eine US-Firma "vermieten" und mit diesem dubiosen Steuertrick Geld verdienen. Kurzum: bis heute haben in Deutschland 37 Bürgerentscheide zum Thema Wasser stattgefunden. Kein einziger Bürgerentscheid ist Pro-Privatisierung ausgegangen! Lediglich ein Bürgerentscheid hatte eine Privatisierung zum Ziel (Herrsching) und ist damit klar gescheitert!

Nehmt diese Beispiele als Vorbild! Startet kommunale Bürgerentscheide!
Wichtig sind jetzt Bürgerentscheide, um:
- einen Wasserverkauf zu unterbinden (wie steht es damit in Eurer Stadt?)
- bereits verkauftes Wasser zurückzufordern
- unsinnige Privatisierungen zu verhindern
- "Cross Boarder Leasing"-Verträge zu verhindern
- die Gemeinde zu verpflichten, sich mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Unterzeichnung von internationalen Verträgen (wie z.B.das GATS-Abkommen) durch die Bundesrepublik zu wehren, weil damit die kommunale Hoheit über die Lebensgrundlagen ohne Not aus der Hand gegeben würde.

Um einen Bürgerentscheid einzuleiten, muß man wie folgt vorgehen:
- Zielrichtung klären: Die genaue Zielrichtung hängt von der örtlichen Situation ab. Was plant der Stadtrat?
- Bündnis aufbauen: Einen Bürgerentscheid kann man nie alleine machen. Man braucht ein Bündnis. Welche Gruppen und Aktiven machen mit?
- Unterschriftenliste und Fragestellung entwerfen: Im Bürgerbegehren müssen für den Antrag - über den dann die Bürgerinnen und Bürger entscheiden sollen - Unterschriften gesammelt werden. Man muß also zunächst die Fragestellung genau formulieren und die Unterschriftenlisten, als auch Infomaterial, entwerfen.
- Unterschriften sammeln: Zur Einleitung eines Bürgerentscheides müssen 3 - 15% der Unterschriften aller Stimmberechtigten gesammelt werden. Diese Hürde ist in den einzelnen Bundesländern und Städten unterschiedlich.
- Öffentlichen Diskussionsprozeß gestalten: Der Bürgerentscheid lebt von den Gesprächen, die zuvor stattfinden. Man muß die Argumentationslinien aufbauen, Veranstaltungen und Infostände organisieren, Materialien verteilen, Plakate kleben und Pressearbeit machen.
- Bürgerentscheid: Der Bürgerentscheid wird dann von der Kommune genauso wie eine Kommunalwahl durchgeführt.

Demokratie braucht das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger !

- Wasser und Daseinsvorsorge gehören in die Verfügungsgewalt der
Bürgerinnen und Bürger!
- Nein zum Ausverkauf von Wasser und öffentlichem Eigentum!

Für die Umsetzung bundesweit geben wir Unterstützung in Form von Beratung, Vordrucken und Standardformularen. Wir können über die formalen und rechtlichen Schritte der Einleitung eines Bürgerentscheides informieren.

Kontaktadressen:
- Omnibus für Direkte Demokratie, Öschstr. 24, 87437 Kempten
Tel. 0831 - 57 07 689, Fax 0831 - 58 59 202, email: info@omnibus.org
web: www.omnibus.org
- Mehr Demokratie e.V., Fritz-Berne-Str. 1, 81241 München, Tel. 089-8211774
Fax: 089-8211176, email: info@mehr-demokratie.de,
web: www.mehr-demokratie.de sowie: www.buergerbegehren.de
- NWWP (Netzwerk WeltWeite Projekte), email: info@nwwp.de,
web: www.nwwp.org, Tel. 0711 - 46 00 632, Fax: 0711 - 48 74

(Der Aufruf wurde 2002 veröffentlicht, ist aber immer noch aktuell.)

 

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