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Soeben erschienen!

Johannes Stüttgen: Der Ganze Riemen


Dieses seit langem erwartete Buch, "Der Ganze Riemen", ist eine Auftragsarbeit von Joseph Beuys an seinen Meisterschüler Johannes Stüttgen aus dem Jahre 1977. Es zeichnet die Idee, Geschichte und reale Praxis der Lehrtätigkeit von Joseph Beuys an der Kunstakademie Düsseldorf vom Sommersemester 1966 bis zum Wintersemester 1972/73 nach. Bis zum Äußersten der Kunst und ihrem Anspruch verpflichtet, erschütterte die Lehrtätigkeit von Joseph Beuys eine ganze Institution, die Staatliche Kunstakademie Düsseldorf, in ihren Grundfesten. Begriffe wie Kunst, Freiheit, Revolution, Akademie, Lehrer, Schüler, Staat, Demokratie, Kapital wurden im erweiterten Kunstbegriff von Joseph Beuys neu begründet. Diese Gesamtaktion als "Plastik" - bestehend aus Korrekturen, Ringgesprächen, Konferenzen, Aktionen, Ausstellungen und einer Parteigründung - mußte unweigerlich zum Zusammenstoß mit dem etablierten System führen. Mit dieser Zeitzeugen-Chronik wird sie nun als Einheit, als "Ganzer Riemen", dokumentiert. Das Buch schlägt ein bisher verdecktes, aber zentrales Kapitel der 1968e Epoche und des Werks von Joseph Beuys neu auf. Ausführliche Original-Zitate von Joseph Beuys, in diesem Kontext erstmals publiziert, schaffen einen direkten Zugang zur Person, ebenso wie eine Fülle von dokumentarischem Material wie Photos, Skizzen, Zeichnungen, Pamphlete, Mitschriften und Briefe. Bereits 1977 hat Johannes Stüttgen mit dem Manuskript begonnen, es dauerte 31 Jahre bis zum Erscheinen des Buches. Entstanden ist ein Zeugnis und eine Quelle von erstem Rang zu Beuys´ Akademiejahren. Bestellen



Aktionsurlaub in Hamburg!

Es ist soweit. Der letzte Akt im großen Theaterstück des Kampfes um die Demokratie im Bundesland Hamburg beginnt. Nun geht es darum, für unser Volksbegehren "Ein faires Wahlrecht in Hamburg" Unterschriften zu sammeln. Bitte kommt nach Hamburg. Wir können es nur mit eurer Hilfe schaffen.

Wir stellen die Unterkunft - im legendären Hostel "Instant Sleep", wo wir bereits 2007 waren. Bei Bedarf können wir die Reisekosten übernehmen und eine Aufwandsentschädigung erstatten.

Damit es am Tag der Bundestagswahl zum Volksentscheid über das neue Wahlrecht kommt, müssen wir jetzt das Volksbegehren schaffen. Nur drei Wochen sind Zeit, um 62.000 Unterschriften zu sammeln. Das Volksbegehren geht vom 23. Januar bis zum 13. Februar 2009. Bitte kommt in dieser Zeit für einige Tage nach Hamburg - und helft mit, dass wir diese hohe Hürde schaffen. Zugleich mit der Unterschriftensammlung wollen wir etwas für die bundesweite Volksabstimmung tun: Alle, die für das Volksbegehren unterschreiben, bekommen eine Karte der Aktion Volksabstimmung.

Anmeldung zum Aktionsurlaub + weitere Informationen


Aktuelle Entwicklungen und Initiativen (Auswahl):

Aktuelle Publikationen von Mehr Demokratie e.V.
Das Volksentscheids-Ranking für Bundesländer und Gemeinden. Download
Gerade neu erschienen ist der Volksbegehrens-Bericht 2007. Download
Ebenso gibt es den Bürgerbegehrensbericht 2007 auf den Seiten von Mehr Demokratie als Download oder in Kurzfassung.

Baden-Württemberg
Immer mehr Bürgerentscheide 
Seit einer Gesetzesänderung 2005 steigt im Land die Zahl der Bürgerentscheide. So war in diesem Jahr schon in sieben Kommunen das Votum der Bürger zu einem bestimmten Thema gefragt – das sind mehr Bürgerentscheide als im gesamten Jahr 2005. Weiter

Berlin
,Pro Reli' sammelt noch bis 21. Januar 2009
Jede/r soll frei wählen können zwischen evangelischer, katholischer, islamischer und jüdischer Religion oder Weltanschauungsunterricht. Es wird eine Abschaffung des Pflichtfaches Ethik angestebt.
Bis Januar sind 170.000 Unterstützer für das Religionsunterrichts-Volksbegehren in Berlin nötig.

Mehr Demokratie beim Wählen
Am 23. September hat der Senat das Volksbegehren in Teilen für zulässig erklärt. Gegen die unzulässigen Teile erheben wir nun Einspruch beim Landesverfassungsgericht. Betroffen davon sind die Ersatzstimme, die Mehrmandatswahlkreise und die Regelung zur Wahlkampfkostenerstattung. Für den Einspruch konnte die Initiative den ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Dr. Hans Meyer als Prozessbevollmächtigten gewinnen. Mit den zulässigen Teilen des Volksbegehren (5 Parteistimmen, Veränderbare Listen, Obligatorische Landesliste) geht es nun in die parlamentarischen Verhandlungen. Das Abgeordnetenhaus hat insgesamt vier Monate Zeit, sich mit unseren Vorschlägen zu befassen. Lehnt es unsere Vorschläge ab, so ist im Frühjahr nächsten Jahres ein Volksbegehren geplant. Weiter

Brandenburg
Volksbegehren gegen Braunkohletagebau geht in die zweite Runde
Am 10. Oktober startete die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren "Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik". Eine vorausgegangene Volksinitiative hatte 26.574 Unterschriften für einen mittelfristigen Kohleausstieg in der Lausitz gesammelt, der Landtag in Potsdam hat das Ansinnen jedoch am 10. Juli abgelehnt. Vom 10. Oktober 2008 bis zum 9. Februar 2009 haben die Brandenburger die Möglichkeit gegen die Fortschreibung des Bergbaus in Südbrandenburg zu unterschreiben. Die Abstimmung findet in 300 Meldeämter in Brandenburg statt. Für einen Erfolg des Volksbegehrens werden 80.000 Unterschriften benötigt. Wird diese Hürde genommen, muss sich der Brandenburger Landtag erneut mit dem Thema befassen. Da von der Koalition keine Zustimmung zu erwarten ist, würde eine Volksabstimmung folgen. Diese wiederum wäre in Brandenburg die erste, welche von unten durchgesetzt würde.
Der Konzern Vattenfall und die Brandenburgische Landesregierung wollen in der Lausitz bis mindestens 2050 etwa 700 bis 900 Millionen Tonnen Braunkohle fördern. 2007 hatte die Landesregierung den bisher vorhandenen Tagebaukompromiss aufgekündigt. Dieser sah vor, dass die bestehenden Anlagen in etwa 20 Jahren ausgekohlt und keine neuen mehr in Betrieb genommen werden. Nach ihrer Meinung könnten damit 10.000 Arbeitsplätze gesichert werden. Die Initiatoren kritisieren die damit verbundene Zerstörung von Naturraum, die Beeinträchtigung des Grundwasserhaushalts, die hohen Kosten für die CO2-Emissionen und die damit verbundene Umsiedlung von etwa 1900 Bürgern.

Bremen
Reformausschuß: Gesetzentwurf steht - weiter strittige Punkte
Der 2007 eingesetzte Ausschuss zur Reform der Volksgesetzgebung traf sich am 28. Oktober zur Verabschiedung des Abschlußberichts. In vielen Punkten ist man einer Einigung nähergekommen, einige Themen sind noch strittig. Der Gesetzentwurf wird nun im Bürgerschaftsplenum weiter beraten. Weiter

Hamburg 
Volksentscheide werden endlich verbindlich
Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, wird nun in die Hamburgische Verfassung geschrieben: Senat und Bürgerschaft dürfen Volksentscheide nicht einfach kippen. Wenn sie tatsächlich einen Volksentscheid ändern wollen, kann das Volk in einem vereinfachten Verfahren darüber abstimmen, ob eine Mehrheit einverstanden ist. Volksentscheide sollen in Zukunft grundsätzlich an Wahltagen (Bürgerschaft und Bundestag) stattfinden, um sicherzustellen, dass sich möglichst viele Hamburgerinnen und Hamburger an der Abstimmung beteiligen. Dabei soll es nicht nur auf die Mehrheit (bei Verfassungsänderungen Zweidrittel-Mehrheit) der Abstimmenden ankommen. Bezugsgröße ist zugleich die Beteiligung an der parallel stattfindenden Wahl.
Die Änderung des Verfassungsartikels 50 soll noch in diesem Jahr durch die Bürgerschaft verabschiedet werden. Die damit verbundenen Änderungen des Durchführungsgesetzes werden erst im neuen Jahr erfolgen. Auf die Grundzüge haben sich die Beteiligten schon jetzt verständigt. Auch hier wurde zwischen Parteien und Vertretern der Initiative das Konsensprinzip vereinbart.

Faires Wahlrecht
Die Sammlung beginnt – 61.834 Unterschriften bis zum 13.02.2009
Vom 23.01. bis zum 13.02.2009 findet das Volksbegehren "Mehr Demokratie - Ein faires Wahlrecht für Hamburg" statt. Dieses Volksbegehren, u.a. getragen von Mehr Demokratie e.V., ist der entscheidende Schritt zum Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2009.
Zur Erinnerung: Per Volksentscheid, u.a. initiiert durch Mehr Demokratie e.V., wurde 2004 ein neues Wahlrecht eingeführt, um den Einfluss der Hamburgerinnen und Hamburger auf die personelle Zusammensetzung ihrer Parlamente zu stärken. Aber kaum trat das Volksentscheids-Wahlrecht in Kraft, veränderte die CDU das Ergebnis noch vor der ersten Anwendung so, dass nur eine leere Hülle übrig blieb. Das Volksbegehren "Mehr Demokratie - Ein faires Wahlrecht für Hamburg" ist die folgerichtige Antwort darauf.
Und dieses Mal wird eine Verfälschung des Volksentscheids nicht mehr möglich sein. Nach jahrelanger Arbeit haben sich Mehr Demokratie und das Bündnis "Rettet den Volksentscheid" in Sachen Verbindlichkeit mit der Regierung geeinigt: Volksentscheide in Hamburg sind in Zukunft verbindlich! Das Wort der Hamburgerinnen und Hamburger bekommt endlich Geltung!
Auf diesen Erfolg wollen wir aufbauen. Wir wollen das Volksentscheids-Wahlrecht wieder holen und verbindlich machen! Wir wollen, dass die Parteien Kandidaten vorschlagen, aber am Ende sollen die Wählerinnen und Wähler das letzte Wort haben, wer für sie in Bürgerschaft und Bezirksversammlungen einzieht. Deshalb brauchen wir einen neuen Volksentscheid.
Dieses Volksbegehren (erforderlich ist eine Unterstützung von mind. 5% der Hamburger Wahlberechtigten, d.h. von 61.834 Menschen) ist nun der entscheidende Schritt auf dem Weg zum Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2009.

Zwei Initiativen zur Schulreform in Hamburg gestartet. Weiter

Nordrhein-Westfalen
Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen": Ein Trauerspiel im Landtag
Wie sagte der Grünen-Abgeordnete Horst Becker schon in der Anhörung zu unserer Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" so schön? "Falsche Behauptungen werden durch ständiges Wiederholen nicht wahrer." Trotzdem dachten sich die Vertreter von CDU, SPD und FDP in der abschließenden Landtagsdebatte zu unserem Wahlrechtsvorschlag am 18. September wohl, dass man es ja trotzdem noch mal versuchen könnte.
Rainer Bovermann von der SPD wärmte kalten Kaffee wieder auf: seiner Partei liege viel an der Geschlechterquotierung. Frage: Warum führt die SPD dann nicht wie die Grünen eine Frauenquote ein? Frauen machen bei der SPD bei weitem nicht die Hälfte aller Abgeordneten aus. Ganz nebenbei: wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass Frauen von einem kandidatenbezogenen Wahlrecht profitieren, weil sie von den Wählerinnen und Wählern verstärkt in die Räte gewählt werden. Herr Bovermann kennt diese Untersuchungen, ignoriert sie aber. Ebenso ignoriert er die Aussage führender Wahlrechtsexperten, dass das Wahlsystem keinen Einfluss auf die Wahlbeteiligung hat.
Immerhin äußerte Bovermann aber Respekt vor der Leistung der Unterschriftensammler der Volksinitiative. Dies aber erst, nachdem Mehr Demokratie den bisherigen Umgang des Landtags mit der von 73.000 Bürgern unterzeichneten Forderung kritisiert hatte. Und dies mit dem bei den jeweiligen Gegnern einer Volksinitiative beliebten Hinweis, dass die Unterzeichner zumindest in Teilen gar nicht richtig verstanden hätten, was sie da unterschrieben haben. Eine Beleidigung mündiger Bürger.
Horst Engel (FDP) verwies auf die in Großstädten geringere Nutzung des "Kumulieren und Panaschieren" genannten Wahlrechts. Dies ist richtig, aber das Ausmaß der Nutzung des Wahlrechts ist keine Aussage über dessen Brauchbarkeit. Wenn selbst in Großstädten 40 Prozent der Wähler Kandidaten gezielt auswählen, belegt dies vielmehr den Wunsch vieler Wähler nach einem differenzierten Wahlrecht. Nicht lassen wollte Engel von seiner Sorge um das Wahlgeheimnis. Anders als von ihm befürchtet steigt der Anteil der Briefwähler mit einem demokratischeren Wahlrecht aber nicht. Zurecht wies Grünen-Sprecher Becker darauf hin, dass, wer seinen Stimmzettel am Küchentisch ausfüllt, dies nicht erst bei einem Mehrstimmenwahlrecht tut, sondern auch, wenn er nur ein Kreuz zu machen hat.
Den schwächsten Eindruck hinterließ erneut Rainer Lux, kommunalpolitischer Sprecher der CDU. Sehr defensiv die Aussage, dass die Landesregierung lediglich in dieser Legislaturperiode am Kommunalwahlrechts nichts ändern wolle, was der Volksinitiative entgegen komme. Da war die Ablehnung früher schon deutlicher. Der Auftritt von Lux war damit Zeugnis des Risses, der in dieser Frage auch durch die Union geht.
Süffisant wies Horst Becker auf Widersprüche in der Argumentation von CDU und FDP hin. Die besondere Gemeindestruktur mit im Ländervergleich überdurchschnittlich großen Gemeinden, die von der Landesregierung als Argument gegen die Zustimmung zur Volksinitiative angeführt wird, habe es auch schon gegeben, als CDU und FDP in Oppositionszeiten Gesetzentwürfe genau zu dem eingebracht hatten, was sie nun ablehnen. Die beiden Parteien hätten lediglich Angst davor, dass die Wähler die Möglichkeiten des vorgeschlagenen Wahlrechts nutzen, sich ihre Lieblingskandidaten aussuchen und wählen.
Wie zu erwarten, lehnte der Landtag die Volksinitiative gegen die Stimmen der Grünen ab. Dennoch war die Volksinitiative nicht vergebens.
Wir haben viele Menschen über ein demokratischeres Wahlrecht informiert. So manchen Politiker haben wir zum Nachdenken gebracht. Innerhalb der FDP ist klargeworden, dass die Basis nicht hinter der Haltung ihrer Landtagsfraktion steht, denn vor Ort haben viele Liberale für die Volksinitiative Unterschriften gesammelt. Auch bei der CDU ist deutlich geworden, dass die Ablehnung nicht massiv und grundsätzlich ist. Im Landtag wurden jedenfalls kaum handfeste Argumente gegen die Volksinitiative vorgebracht.
Für die Sache der Demokratie haben wir durch die Volksinitiative viele neue Freunde gefunden. Sie unterstützen uns mit Aktivitäten, Spenden oder als Mitglied. Für zukünftige Kampagnen können wir auf diese Menschen bauen.
Und letztlich wird der Landtag nicht an einem schon in 13 Bundesländern praktizierten Wahlrecht vorbeikommen. Wir bleiben dran. (Aus: Pressemitteilung Mehr Demokratie, NRW vom 18. September 2009) Weiter 

Thüringen
Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" erfolgreich!
250.982 Unterschriftsbögen für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen", 1,25 Tonnen Papier, hat das Aktionsbündnis am 4. August im Erfurter Kaisersaal zu einer Spirale aufgebaut. 8 Meter Durchmesser hatte die begehbare Spirale, 67 Meter lang waren die aufgeschichteten Bündel mit den Unterschriftsbögen. Mehrere hundert Aktive, Bündnispartner und Regionalbeauftragte waren im Kaisersaal versammelt.
Vom 20. März bis 19. Juli haben 250.982 Thüringer Bürgerinnen und Bürger, 12,8 Prozent der Stimmberechtigten, das Volksbegehren unterzeichnet und sich so für faire Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen eingesetzt. Getragen wird das Volksbegehren von dem 19 Organisationen starken Mehr Demokratie-Bündnis.


Skandal in Thüringen: CDU führt in Thüringen Amtseintragung ein
Am 18. Oktober wurde die Amtseintragung für Bürgerbegehren Gesetz. Thüringen bleibt damit, was die direkte Demokratie in den Kommunen angeht, Schlusslicht unter allen Bundesländern.

Am 8. Oktober hat die CDU es mit ihrer Mehrheit im Landtag beschlossen, zehn Tage später wurde das sogenannte Gesetz "Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Thüringen veröffentlicht. Damit gilt ab 18. Oktober für alle Bürgerbegehren im Freistaat die Amtseintragung. Das ist weltweit einmalig.

Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski hat am 10. Oktober mit der Prüfung der Unterschriftsbögen für das Volksbegehren "Für Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" begonnen. Den Bitten des Bündnis' für Mehr Demokratie, das CDU-Gesetz nicht zu unterschreiben - aus Respekt vor dem Volksbegehren und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken - ist sie nicht nachgekommen. Es lägen "keine schwerwiegenden oder offensichtlichen Verfassungsverstöße" vor, so Schipanski.

Die CDU verlässt jedoch mit ihrem Vorgehen den Weg, den die Thüringer Verfassung vorsieht, wenn zwei Reformvorschläge auf dem Tisch liegen: Sie hätte ihre Vorstellungen als Konkurrenzvorlage anbieten können. Dann hätten die Thüringerinnen und Thüringer bei einem Volksentscheid selbst wählen können, ob sie die Amtseintragung oder die freie Sammlung bevorzugen.

Das Recht auf Behandlung des Volksbegehrens im Landtag bleibt bestehen, auch das Recht auf Volksentscheid. Es gibt keine Möglichkeit, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens an die Beschlusslage anzupassen, wie die CDU hofft. Was 250.982 Menschen unterschrieben haben, ist nicht verhandelbar!

Saarland
Reform-Fehlschlag
Fasssungslos steht der Landesverband von Mehr Demokratie dem Ergebnis der Ausschusssitzung des saarländischen Landtages vom 24.01.08 gegenüber, dem Scheitern der Reform der Landesverfassung hinsichtlich mehr direkter Demokratie.

Europa demokratisch machen
Lesen Sie bitte weiter bei Mehr Demokratie.

Weitere aktuelle Beiträge und laufende Initiativen finden Sie auf den Seiten von Mehr Demokratie.



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OMNIBLOG

Aktuelle Berichte direkt von OMNIBUS

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